Beihilfe für Betagte: Prozedur bleibt bis Ende 2022 unverändert

Seitdem werde sie im Auftrag der DG vom Föderalstaat ausgeführt, erklärte Inga Voss und sprach von „Meinungsverschiedenheiten in der Kompetenzausführung“. Bis Ende 2022 verwalte das föderale Sozialministerium (FÖD Soziale Sicherheit) tatsächlich im Auftrag der DG die Beihilfe BUB, antwortete der zuständige Minister Antonios Antoniadis (SP). Ab Anfang Januar 2023 werde es, ähnlich wie beim Kindergeld, ein neues System geben, das auf die Bedarfe vor Ort zugeschnitten sei. „Bei Änderungen der Gesetzgebung werden die betroffenen Dienste immer über neue Maßnahmen informiert. Das wird auch in dem Fall geschehen, und die Anträge können weiterhin über das Portal des FÖD Soziale Sicherheit eingereicht werden“, so der Minister. Bei Fragen könne auch die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) weiterhin helfen. Die Prozedur für die Betroffenen sei bis Ende 2022 unverändert: Der Antrag auf „Bewilligung einer Beihilfe zur Unterstützung von Betagten“ werde beim Rentenamt der jeweiligen Gemeinde gestellt. Dieser Antrag enthält den Angaben zufolge die nötigen Dokumente zur Prüfung des Antrags und Berechnung der Höhe der Beihilfe. Dazu gehören Einkommensbelege, ein ärztliches Gutachten (Hausarzt) zum Grad der Selbstständigkeit und die Haushaltszusammensetzung. „Der zuständige Beamte kann den Senior beim Ausfüllen des Antrags unterstützen und leitet es dann an den für die Bearbeitung zuständigen Dienst in Brüssel weiter“, erläuterte der Minister. Grundlegende Informationen finde man ebenfalls auf Ostbelgienlive.be. Die Krankenkassen würden regelmäßig über den Stand der Dinge informiert. Und vor Kurzem habe die DSL eine allgemeine Information über die aktuelle Prozedur an alle ÖSHZ geschickt. (sc)

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