„Obwohl sich mehrere Indikatoren der Epidemie verbessert haben (z. B. die Anzahl der Infektionen und neuerdings auch die tägliche Anzahl der Krankenhausaufenthalte) ist die Positivitätsrate gestiegen und die Intensivstationen sind immer noch nahezu ausgelastet. Die Gesundheitsexperten plädieren daher für die vorübergehende Verschiebung einzelner Etappen des vom Konzertierungsausschuss entwickelten Lockerungsplans“, heißt es dazu in einer Mitteilung Klinkenbergs. „Das bedeutet für das Unterrichtswesen, dass die angestrebte Rückkehr aller Sekundarschüler in den Vollzeitpräsenzunterricht leider noch nicht möglich ist. Ich bedauere sehr, dass die Sekundarschüler nach all den Monaten weiterhin Hybridunterricht erhalten müssen. Es ist uns zum Glück gelungen, anders als in unseren Nachbarländern das ganze Jahr die Grundschüler, die Schüler der 1. Sekundarstufe, die Fördersekundarschüler und die Auszubildenden vollzeitig in den Schulen zu unterrichten. Ich hätte mir gewünscht, dass nach den Osterferien auch die Schüler der 2. und 3. Sekundarstufe wieder in den Genuss des Vollzeitpräsenzunterrichts gekommen wären”, so Ministerin Klinkenberg.
Mit Blick auf die psycho-soziale Situation der Jugendlichen und zur Vermeidung von weiteren Lernrückständen strebe die Bildungsministerin weiterhin die Rückkehr aller Schüler/-innen in den Präsenzunterricht an, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt. Dazu werde die epidemiologische Situation gemeinsam mit den Gesundheitsexperten weiterhin kontinuierlich evaluiert. „Gemeinsam mit meinen Bildungsministerkollegen konnte ich bewirken, dass den Jugendlichen zumindest eine zeitliche Perspektive geboten wird. Wir werden die Situation vor dem 3. Mai 2021 erneut evaluieren und hoffen, dass die Positivitätsrate abnimmt und die Intensivstationen entlastet werden, sodass die Sekundarschüler in den vollzeitigen Präsenzunterricht zurückkehren können“, erläutert sie. Für die Schulen, die ZAWM, die Erwachsenenbildung und den Teilzeitkunstunterricht gelten weiterhin die Richtlinien des Codes Rot. Im Hochschulwesen werden maximal 20 % - statt bislang 10 % - der Studenten gleichzeitig für den Präsenzunterricht auf dem Campus anwesend sein dürfen.
Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, dass die Bildungsminister selbst entscheiden können, welche der vor Ostern beschlossenen verschärfenden Maßnahmen sie ggf. lockern. Nach der heutigen Konzertierung mit den Schulträgern, Schulleitern und Gewerkschaften wurde für die Deutschsprachige Gemeinschaft beschlossen, dass die Maskenpflicht für die Primarschüler der 5. und 6. Primarschuljahre aufgehoben wird.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat für das Personal der Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen und für die Studenten der Hochschule Selbsttests erworben, die ab Anfang Mai auf freiwilliger Basis eingesetzt werden sollen. Die regelmäßigen präventiven Testungen sollen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen noch besser zu kontrollieren. (red/sc)

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