Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Schlägerei in Bütgenbacher Ferienhaus

<p>Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Schlägerei in Bütgenbacher Ferienhaus</p>

Die Freunde hatten sich zu einem LAN-Wochenende getroffen. Während sich eine 15-köpfige Gruppe, darunter das spätere Opfer, im Freien einem Trinkspiel und Gesang hingab, hatte sich der Angeklagte in das Chalet zurückzogen, um einen Film zu schauen. Er war nüchtern, weil er an Sodbrennen litt. Daraufhin sei ein 31-Jähriger in das Haus gekommen, um den Angeklagten zu überzeugen, nach draußen zu kommen.

„Er kam mir in die Quere und jammerte ständig. Dann drückte er auf Pause und stieß mir meine Kopfhörer vom Kopf. Ich bat ihn, mich in Ruhe zu lassen. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der er mich am Hals packte. Ich habe mich losgerissen. Wie er sich die Verletzungen zugezogen hat, weiß ich nicht. Ich glaube, er stolperte und fiel mit dem Gesicht gegen eine Kommode“, sagte der Angeklagte, aber das Gericht schenkte seiner Version keinen Glauben.

Das Opfer leidet immer noch an einem Hirnschaden und kann nur noch halbtags arbeiten. Durch die gebrochene Nase bewegte sich ein Nasenbein in Richtung Gehirn, was zu einem Schädelbruch führte. Weitere Verletzungen waren gebrochene Nasennebenhöhlen, gebrochene Augenhöhlen und Rippenprellungen.

Als die anderen das blutüberströmte Opfer erbrechen sahen, beschloss ein Pfleger unter ihnen, den Rettungsdienst zu verständigen. Da er nüchtern war, bot der Angeklagte an, mit dem Krankenwagen zum Krankenhaus in Malmedy zu fahren. „Im Krankenhaus wurde es als Sturz eines Betrunkenen abgetan. Aber am Tag danach schickte der Angeklagte in die gemeinsame WhatsApp-Gruppe: ,Ich bin nicht stolz auf das, was passiert ist. W. schlug zuerst zu. Es war reine Selbstverteidigung, aber diese Konsequenzen habe ich nie bedacht.’“

Das Gericht entschied, dass die angewandte Gewalt unverhältnismäßig war. Dem Opfer wurde eine vorläufige Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen. Im Anschluss an die Expertenaussagen wird dieser Teil der Angelegenheit am 18. Oktober weiter verhandelt. (belga/ab)

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