Die Maßnahme, die während der Osterferien vom 3. bis 18. April sowie am letzten April-Wochenende gilt, betrifft ausschließlich Züge mit Fahrtrichtung Küste, nicht aber Züge, die andere touristische Ziele ansteuern oder die von der Küste zurückkehren. Kinder unter 12 Jahren sind von der Regel ausgenommen.
Die „Fensterplatz-Regel“ soll dabei helfen, das Passagieraufkommen zu begrenzen und das Ansteckungsrisiko in Zügen zu senken.
Die SNCB muss die Einhaltung der „Fensterplatz-Regel“ sicherstellen. In den Bahnhöfen werden zusätzliche Stewards eingesetzt, um den Fahrgastzustrom zu steuern. Falls erforderlich, kann die Polizei Verstärkung zur Verfügung stellen.
Die SNCB wird im Laufe der nächsten Woche weitere praktische Details bekanntgeben. (belga/sue)

Kommentare
Das ist sicher ein verfrühte Aprilscherz.
Akademiker und Politiker kommen in Brüssel auf Ideen, die wären den ostbelgischen Kneipengängern selbst nach dem 20ten Bier nicht eingefallen. Absurd.
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