Die acht Ordnungshüter hatten am 7. Mai 2018 im Beisein eines Gerichtsvollziehers die Mietwohnung von dem in Roeselare lebenden Moïse „Lamine“ Bangoura (Provinz Westflandern) geräumt.
Fall Bangoura: Polizisten müssen sich nicht vor einem Strafgericht verantworten
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