Laut Kgl. Erlass vom 23. April 2020, der am 5 Juni 2020 in Kraft getreten ist, muss eine in der Vergangenheit erworbene, neutralisierte Feuerwaffe beim Provinzgouverneur gemeldet werden.
Diese Meldung ist kostenlos und muss in einer Übergangsphase bis zum 14. März 2021 mittels eines Formulars, genannt „Modell 9ter", erfolgen.
Dieses Formular, sowie eine Kopie des Formulars, ist an folgende Adresse zu senden: Dienst für Waffen des Gouverneurs, Rue de Fragnée 2, boîte 250, 4000 Liège.
Als „neutralisiert“ gelten nur die Waffen, die durch die zuständige Stelle als solche erklärt wurden. Jede andere nicht als solche erklärte Waffe bleibt in der für sie bestimmten Kategorie zu behandeln. Der Eigentümer einer neutralisierten Feuerwaffe kann sich an seine jeweilige Polizeidienststelle wenden, um den Besitz in Ordnung zu bringen. Dies gilt ebenfalls im Falle eines Verkaufes einer neutralisierten Feuerwaffe.
Bei Import einer neutralisierten Feuerwaffe ist die Waffenbank direkt zuständig für die Registrierung. Weiter sind durch den selben Erlass neutralisierte Feuerwaffen nicht mehr frei verkäuflich.
Solche Feuerwaffen dürfen erst erworben und besessen werden, wenn sie im Zentralwaffenregister registriert sind und mittels oben genanntem Modell 9ter gemeldet wurden. (red/arco)
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren