Hausärzte: DG-Regierung sieht Föderalstaat in der Pflicht

<p>Auch wenn die Zahl der Hausärzte in Ostbelgien in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, sieht die DG-Regierung Handlungsbedarf. llustration: Photo News</p>
Auch wenn die Zahl der Hausärzte in Ostbelgien in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, sieht die DG-Regierung Handlungsbedarf. llustration: Photo News

Mit Blick auf die Entwicklung der Zahlen spricht Antoniadis von einer „guten Nachricht“: Zwischen Juli 2018 und März 2020 sei die Anzahl der Hausärzte um zehn Einheiten gestiegen. Innerhalb der letzten acht Jahre waren es den Angaben zufolge 20 Hausärzte mehr: elf zusätzliche Ärzte in der Eifel und neun im Norden der DG. 65 Hausärzte gibt es zurzeit in Ostbelgien, 31 in der Eifel, 34 im Norden der DG (Stand: März 2020).

Vermutlich könne der Zuwachs an Ärzten auf den Anstieg der Anzahl Gemeinschaftspraxen und Ärztehäuser zurückgeführt werden, „da diese vermehrt Assistenzärzte einstellen“, erklärte der Gesundheitsminister. Laut Erhebung von März 2020 arbeiten 77 Prozent der Ärzte in einer/einem der 13 Gemeinschaftspraxen/Ärztehäuser der DG. Keine Angaben konnte der Minister auf Nachfrage zur Zahl der Medizinstudenten machen, die aus Ostbelgien stammen. In den vergangenen Jahren habe es einen „zunehmenden Anstieg“ von gemeinschaftlich organisierten Arztpraxen gegeben, betonte er aber: „Das liegt einerseits daran, dass die Ärzte auf diese Weise Arbeitslast und Kosten reduzieren, andererseits ist gerade das System der Ärztehäuser, für welche das Likiv (Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung, A.d.R.) eine pauschale Abrechnung vorsieht, recht lukrativ“, so Antoniadis. Welchen konkreten Beitrag dieses System zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung leistet, werde das Landessinstitut überprüfen müssen.

Thematisiert wurde im Rahmen der schriftlichen Anfrage auch der sogenannte Impulseo-Fonds und dessen Rolle bei der Anwerbung zusätzlicher Ärzte. Dieser Fonds, so machte Antoniadis deutlich, mache „nur einen kleinen Teil“ bei den Anwerbungen aus. Damit sich vermehrt Ärzte im ländlichen Raum niederlassen, müsse die Attraktivität des Berufs gesteigert werden und die Vergabe der Zulassungen (Inami- oder Likiv-Nummer) geografisch gebunden sein. Hier sei der Föderalstaat gefragt. Die DG will etwas im Rahmen ihrer Standortentwicklung tun, nicht zuletzt im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK). Die geografische Bindung der Vergabe von Zulassungen habe er seinerzeit bei der amtierenden föderalen Gesundheitsministerin Maggie De Block (Open VLD) „mehrfach gefordert“, betonte der DG-Minister. „Die damalige Gesundheitsministerin hat aber nicht signalisiert, die Vergabe der Zulassungen reformieren zu wollen“, fügte er hinzu.

Derweil sollen die Bedingungen für den Impulseo-Fonds neu gestaltet werden – im Rahmen des REK-Projektes „Unterstützung der ersten Linie“. Bisher sei schon eine Analyse von guten Beispielen im In- und Ausland durchgeführt und ein Kataster der betroffenen Gesundheitsdienstleister erstellt worden. „Als nächstes wird mit den betroffenen Dienstleistern der effektive Bedarf an Unterstützung erörtert und mögliche Maßnahmen besprochen.“ Aufgrund der Coronakrise verzögere sich dieses Projekt allerdings. „Ich bin weiterhin von seiner Wichtigkeit überzeugt. Ich rechne damit, dass die Umsetzung der Reform des Systems voraussichtlich, wie im Regionalen Entwicklungskonzept geplant, im ersten Halbjahr 2024 stattfindet“, so Antoniadis.

Diana Stiel hatte sich bei ihrer Anfrage auf eine Meldung des Belgischen Rundfunks (BRF) bezogen, der am 14. Dezember 2020 über den Ärztemangel im Süden des Landes berichtet hatte. Demnach ist die Gemeinde Lontzen Schlusslicht in der Wallonischen Region – mit einem Arzt auf knapp 5.800 Einwohner. In den anderen acht deutschsprachigen Kommunen ist die Situation den Informationen zufolge etwas besser, aber immer noch nicht optimal. Auch Kelmis, Bütgenbach und St.Vith befinden sich auf den hinteren Plätzen. Am besten ist die Ärzteversorgung in den Gemeinden Amel und Büllingen, mit einem Hausarzt pro 900 Einwohnern. Die drei Gemeinden Raeren, Eupen und Burg-Reuland liegen laut Bericht im Mittelfeld.

Zum Hintergrund: Die DG unterstützt Allgemeinmediziner über den Impulseo-Fonds bei der Erstniederlassung und Praxisverwaltung. Die WFG bietet Hilfe bei der Beantragung. Jeder Allgemeinmediziner, der eine Praxis gründet, kann einen zinslosen Kredit und eine Prämie erhalten. Ärzte können auch nur den Kredit oder nur die Prämie beantragen. Zu den Bedingungen gehören eine Erstniederlassung innerhalb von vier Jahren nach der Anerkennung als Allgemeinmediziner oder eine Erstniederlassung nach der Rückkehr aus einem Entwicklungsland. Das zinslose Darlehen darf höchstens 15.000 Euro betragen und muss erst ab dem zweiten Jahr zurückgezahlt werden. Die Tilgung muss innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Die Niederlassungsprämie beläuft sich auf 20.000 Euro und ist sowohl angestellten als auch selbstständigen Allgemeinmedizinern zugänglich. Sie unterliegt dem reduzierten Steuersatz (16,5%). Wenn der Arzt seine Praxis innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum der Niederlassung schließt oder aus der DG wegzieht, ist die Prämie zurückzuzahlen. Allgemeinmediziner können zudem einen Zuschuss zu den Lohnkosten eines Praxisassistenten erhalten. Infos gibt es dazu unter www.ostbelgienlive.be. (sc)

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