Rechtliche Hürden für die Lieferung von Brennstäben aus Deutschland

<p>Brennstäbe in einem Kernkraftwerk Illustration: dpa</p>
Brennstäbe in einem Kernkraftwerk Illustration: dpa

Darauf haben die frankofonen Grünen (Ecolo) hingewiesen. „Das erste Mal geschah dies im vergangenen Oktober nach der Beschwerde eines Bürgers, der eine Verletzung seiner Grundrechte anprangerte: Die Nähe eines von einer deutschen Firma belieferten Kraftwerks beeinträchtige sein Recht auf Leben. Seine Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung, bevor sie mit der Begründung abgelehnt wurde, er handele als Privatperson“, teilte Ecolo mit.

Die erneute Aussetzung beruhe nun auf einer Klage, die der deutsche Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) – mit fast 500.000 Mitgliedern die größte Umweltorganisation in Deutschland – Anfang Januar gegen den Export von 52 Brennstäben aus Lingen in das Atomkraftwerk Doel eingelegt hatte. „In seiner Einspruchserklärung hat der BUND die Gefährlichkeit der beiden Reaktoren Doel 1 und Doel 2 mit einer Simulation der Universität Wien abgeglichen, die zeigt, dass im Falle eines Atomunfalls weite Teile Nordrhein-Westfalens von erheblicher radioaktiver Verseuchung betroffen wären“, so die Grünen. Die deutsche Grenze sei weniger als 120 Kilometer von dem belgischen Kernkraftwerk entfernt.

Bis zu einem neuen Urteil habe der Einspruch des BUND (wie auch der des Bürgers) aufschiebende Wirkung und verhindere weiterhin den Transport der Brennelemente nach Doel. „Dieser Gerichtsfall ist ein echter Weckruf für die Atomkraft in Belgien und zeigt, dass unsere Nachbarländer Bedenken hinsichtlich der Sicherheit unserer alternden Atomanlagen haben. Auch wenn diese Nachricht in Belgien eher unbemerkt bleibt, wächst in Deutschland die Wut. Sowohl die Exekutive als auch die Justiz in Deutschland versuchen, den Export von Brennstoff an belgische Atomkraftwerke zu stoppen. Allerdings werden 25 Prozent des Kraftstoffs für Doel und Tihange in Deutschland produziert“, wird der Ecolo-Kammerabgeordnete Samuel Cogolati (Huy) in der Mitteilung der Grünen zitiert.

Die Gefahr von Engpässen sei von der Energieministerin bereits als „ernst“ eingestuft worden. „Dieses Versorgungsproblem zeigt auch die Energieabhängigkeit Belgiens, wenn es um die Kernenergie geht“, fügt Cogolati hinzu. „Uran ist nach wie vor ein begrenztes, nicht erneuerbares, nicht nachhaltiges und extrem schwer abbaubares Gut. Uran wird offensichtlich nicht in unserem Land gefunden. Und die Versorgungsrisiken sind real, wie dieser Fall einmal mehr zeigt. Belgien muss daher auf erneuerbare Energien setzen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.“ Tatsächlich erzeugten die erneuerbaren Energien zum ersten Mal den größten Anteil des Stroms in Europa: 38 Prozent gegenüber 37 Prozent aus fossilen Brennstoffen und 25 Prozent aus Kernkraft.

Samuel Cogolati möchte die föderale Energieministerin Tinne Van der Straeten (Ecolo) heute in der Kammer befragen, um mehr über die Auswirkungen des deutschen Gerichtsurteils auf die Energieversorgung Belgiens und die Alternativen zu erfahren, die der Kernkraftbetreiber zur Bewältigung dieses Engpasses vorgesehen habe. (sc/red)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment