Ausgangssperre auch in der DG verlängert

<p>Die verschärfte Ausgangssperre wird auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verlängert. Sie gilt vorerst bis Mitte Januar.</p>
Die verschärfte Ausgangssperre wird auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verlängert. Sie gilt vorerst bis Mitte Januar. | Illustration: belga

Damit schließt sich die DG erneut der Wallonischen Region an, die eine entsprechende Entscheidung vorher kommuniziert hatte. „Am heutigen Donnerstagnachmittag beschloss die Corona-Krisenzelle der DG – bestehend aus der DG-Regierung und den neun Bürgermeistern – die Zustimmung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu aktuellen Beschlüssen der Provinz Lüttich über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diesen liegen mitunter entsprechenden Beschlüssen der wallonischen Regierung zugrunde, die nicht automatisch auch für die DG gelten“, hieß es dazu wörtlich in der Pressemitteilung aus dem Kabinett des Ministerpräsidenten Oliver Paasch (ProDG). Der Provinzgouverneur von Lüttich, Hervé Jamar (MR), habe Oliver Paasch am Donnerstag über die geplante Verlängerung verschiedener Polizeierlasse informiert, die unter anderem das Verbot von Veranstaltungen oder Weihnachtsmärkten, die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken oder auch das Verbot von Alkoholverkauf und -konsum im öffentlichen Raum betreffen, hieß es weiter in der Mitteilung aus dem Kabinett.

Entschieden worden sei insbesondere durch die DG-Minister und die Bürgermeister der neun deutschsprachigen Gemeinden, dass die Verlängerung der Ausgangssperre (zwischen 22 und 6 Uhr) bis zum 15. Januar 2021 auch in der DG gelten wird. Lediglich in der Nacht vom 24 Dezember (Heiligabend) auf den 25. Dezember (erster Weihnachtstag) wird diese auf die Zeitspanne Mitternacht bis 5 Uhr verkürzt. Keine Lockerung gibt es dagegen für die Neujahrsnacht (Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021), in der es also beim Verbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens bleibt. Ausgangssperre bedeutet, dass niemand in dem erwähnten Zeitraum die eigenen vier Wände verlassen darf, es sei denn, es gibt dafür einem triftigen Grund (beispielsweise für die Arbeit oder wegen eines Notfalls).

Die Regierungen des Landes hatten sich bei einer Sitzung des Konzertierungsausschusses am 27. November darauf verständigt, an der landesweit geltenden Ausgangssperre festzuhalten. Das föderale Modell schreibt eigentlich ein Ausgehverbot zwischen Mitternacht und 5 Uhr vor, jedoch haben die Teilstaaten die Möglichkeit, davon abzuweichen und strenger vorzugehen. Die Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt ergriffen diese Option und legten eine verschärfte Ausgangssperre fest (also von 22 Uhr bis 6 Uhr), und die DG folgte diesem Entschluss.

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