Nur wenn ein Betrugsverdacht vorliegt, kann die Bank verpflichtet werden, Zugang zum Saldo des Kontos einer Person zu gewähren. Die Regierung will diesen zeitraubenden Schritt überspringen: Die Banken sollen auch die Guthaben der Bankkonten jährlich an die ZSK übermitteln. Das bedeutet, dass die Steuerbehörden bei Verdacht auf Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und zur Eintreibung von Steuerschulden die Beträge einsehen können.
Doch die Datenschutzbehörde lehnt diese Pläne in einer strengen Stellungnahme ab: Es bestehe keine Notwendigkeit für eine Meldepflicht. Das Gutachten der Datenschützer ist zwar nicht bindend, doch will die Regierung es näher prüfen. (belga/gz)

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