Darüber hinaus ist der Zugang nicht mehr auf eine Person beschränkt, sondern kann von zwei Personen besucht werden, wenn dies auf Termin geschieht. Das Innenministerium hat die Richtlinien auf Bitten der Konföderation Baufach in diesem Sinne angepasst. Die Ausstellungsräume von Baufirmen von schlüsselfertigen Häusern und die meisten Fertigungsunternehmen (Anstreicher, Schreiner, Fliesenleger, Küchenbauer, Elektriker,…) sind seit dem 1. Dezember 2020 wieder für Privatpersonen geöffnet. Davor waren sie ausschließlich für professionelle Kunden zugänglich.
Paul-Philippe Hick, Direktor der Konföderation Baufach für den Bezirk Verviers und Ostbelgien: „Nach der Einführung der Lockerungsmaßnahme stellten wir fest, dass der Zugang zu solchen Ausstellungsräumen auf eine Person beschränkt wurde. Für unsere Branche war dies jedoch eine unsinnige Maßnahme, da Entscheidungen über Häuser und die Inneneinrichtung äußerst selten allein getroffen werden. Dies geschieht normalerweise zu zweit. Aus diesem Grund hat die Konföderation Baufach darum gebeten, den Zugang zu einem Ausstellungsraum auf zwei Personen zu erweitern, wenn dies auf Termin geschieht. Das Innenministerium ist auf diese Bitte eingegangen und fügte der Antwort auf die betreffende Frage im FAQ hinzu, dass für das individuelle Shopping eine Ausnahme gilt, wenn der Besuch auf Termin stattfindet.“ Da bei zwei Personen pro Familie auf Termin gearbeitet wird, brauche der Besuch außerdem nicht auf 30 Minuten beschränkt zu werden, hieß es in einer Mitteilung. (red/sc)

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