Regierung De Croo peilt Registrierung des dritten Geschlechtes an

<p>Regierung De Croo peilt Registrierung des dritten Geschlechtes an</p>
Illustrationsfoto: belga

In dem Text heißt es, dass „die Gesetzgebung zur Geschlechtsregistrierung geändert wird, um der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu entsprechen“.

Im vergangenen Jahr hob der Verfassungsgerichtshof einige Bestimmungen des „Transgender“-Gesetzes vom 25. Juni 2017 auf, die als unangemessen restriktiv und daher diskriminierend angesehen wurden. Unter anderem stellten die Richter fest, dass die Beibehaltung binärer Kategorien (männlich oder weiblich) für die Registrierung des Geschlechts in der Geburtsurkunde fehlerhaft sei. Vielmehr forderte es den Gesetzgeber auf, dem Grundsatz der Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.

Der Justizminister will sich daher an die Arbeit machen. „Es ist ein ethisch sensibles Thema, dessen bin ich mir bewusst“, kommentierte er am Montag in der Presse: „Deshalb möchte ich das Parlament einbeziehen. Ich hoffe, dass die Diskussion in einer offenen und freien Art und Weise stattfinden kann.“

Die rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts im Pass ist bereits in einigen Ländern Usus, unter anderem in Argentinien, Indien, Neuseeland, Niederlande, Deutschland („divers“) und Pakistan. (belga/mv)

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