Missachtung der Ausgangssperre kostet 250 Euro - Gerichtsladung ab dem dritten Verstoß

<p>Missachtung der Ausgangssperre kostet 250 Euro - Gerichtsladung ab dem dritten Verstoß</p>

„Manche sagen, sie hätten die Zeit vergessen, andere behaupten, nichts von einer Ausgangssperre gewusst zu haben“, erklärt Pressesprecher Eric Hellebrandt. „Dabei müsste inzwischen jeder mitbekommen haben, dass zwischen 22 und sechs Uhr eine Ausgangssperre gilt.“ Wer sich ohne triftigen Grund darüber hinwegsetzt, wird beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von 250 Euro zur Kasse gebeten. Beim zweiten Verstoß gegen jedwede Coronamaßnahme – dabei werden auch Verstöße berücksichtigt, die bereits im Frühjahr erfolgten – sind es bereits 400 Euro. „Ab dem dritten Verstoß erfolgt eine Gerichtsladung“, erklärt Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs. Das gleiche blüht jedem, der sich weigert, das Bußgeld zu bezahlen.

Während der ersten Phase im Frühjahr hatten sich Wiederholungstäter bereits mit dem zweiten Verstoß vor Gericht verantworten müssen. Diese Fälle, die teils Monate zurückliegen, beschäftigen das Polizeigericht noch heute. „Um die Situation etwas zu entzerren und das Gericht zu entlasten, erfolgt jetzt erst ab dem dritten Verstoß eine Gerichtsladung", so Tilgenkamp. (sue)

Kommentare

  • Was sind die triftigen Gründe und gibt es vielleicht irgendwo eine Veröffentlichung , zum Beispiel eine Liste dieser Gründe, oder entscheidet das die jeweilige Amtsperson vor Ort ?

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