Ostbelgien gilt jetzt als orange Zone: DG-Politiker beschließen zusätzliche Schutzmaßnahmen

<p>Sah sich mit seinen Kollegen zum Handeln gezwungen: DG-Ministerpräsident Oliver Paasch.</p>
Sah sich mit seinen Kollegen zum Handeln gezwungen: DG-Ministerpräsident Oliver Paasch. | Foto: belga

Während im Inland auf Ebene zahlreicher Provinzen die Vorgaben bereits ausgedehnt wurden, obliegt eine Entscheidung darüber für das Gebiet der neun deutschsprachigen Gemeinden – auf Grund der Sonderstellung der DG bei der Risikobewertung – der DG-Regierung und den Bürgermeistern, die diesbezüglich begrenzte Kompetenzen innehaben.

Im Rahmen einer Videokonferenz haben sich Ministerpräsident Oliver Paasch und die neun Bürgermeistern der DG am Donnerstag darauf verständigt, neue Corona-Schutzmaβnahmen zu erlassen, die eine weitere Verschärfung der Lage in Ostbelgien verhindern und dazu beitragen sollen, die kritischen Werte, die zu einer unmittelbaren Einstufung der DG als Risikogebiet zu führen drohen, möglichst schnell wieder abklingen zu lassen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Föderalregierung noch in dieser Woche ebenfalls weitere Regelungen für das ganze Land erlässt. Eine Sitzung des Konzertierungsausschusses wurde bereits für Freitag, 16. Oktober, anberaumt.

Übersteigt die Anzahl festgestellter Neuinfektionen in Belgien auf 14 Tage und 100.000 Einwohner betrachtet den Wert von 120, dann wechselt das betroffene Gebiet – bei gleichzeitiger Positivitätsrate von mehr als 3 Prozent – in der Risikobewertung von grün zu orange. Mit 369 Neuinfektionen (pro 100.000 Einwohner und 14 Tage) und einer Positivitätsrate von 14 Prozent sind diese Werte in der DG aktuell deutlich überschritten. Es droht sogar – bei mehr als 400 Fällen und 6 Prozent – die Einstufung als rote Zone. Alleine am Montag registrierte Sciensano in der Brüsseler Zentraldatenbank nicht weniger als 100 Neuinfektionen in Ostbelgien. Mit Inkrafttreten am Freitag, 16. Oktober, und (zunächst) für die Dauer von drei Wochen beschließen die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die DG-Bürgermeister vor diesem Hintergrund folgende Schutzmaßnahmen, die die Vorgaben, die auf föderaler Ebene für ganz Belgien gelten, in den neun deutschsprachigen Gemeinden ergänzen. Die Situation wird dabei auf Basis des Infektionsgeschehens regelmäßig überprüft und bewertet werden. Hierbei gilt das Prinzip: In den Bereichen, in denen bereits ein Protokoll besteht, muss dieses weiterhin befolgt werden.

- Bei allen Veranstaltungen, die keinem sektoriellen Protokoll unterliegen, ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlicher Straße bzw. in den der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen im genannten Zeitraum verboten.

-Von Vereinen gelegentlich ohne fest angestelltes Personal betriebene Kantinen, Cafeterias oder sonstige Schankstätten können nur unter folgenden Bedingungen geöffnet werden:

1. Die Bestimmungen des Horeca-Protokolls werden eingehalten;

2. Alkoholische Getränke dürfen weder ausgeschenkt noch konsumiert werden;

3. Spätestens 45 Minuten nach Ende der Vereinsaktivität werden die Räumlichkeiten geschlossen;

4. Der Verein bestimmt einen Covid-19-Verantwortlichen, der mit der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen beauftragt ist. Der Verein teilt dem Bürgermeister des Ortes der Vereinstätigkeit per E-Mail den Namen und die Kontaktangaben des Betreffenden mit. Jegliche Aktivität darf nur in Anwesenheit des Covid-19-Verantwortlichen oder eines durch diesen schriftlich bevollmächtigten Vertreters stattfinden.

Hiervon ausgenommen sind:

- Einrichtungen gewerblicher HORECA-Betriebe, die ohnehin dem sektoriellen Protokoll unterliegen und dieses anwenden müssen;

- Private Zusammenkünfte in geschlossener Gesellschaft in Kantinen, Cafeterias oder sonstigen Schankstätten, wenn sie gemäß den Bestimmungen des Horeca-Protokolls durchgeführt werden.

Die DG-Politiker lassen in einem Rundschreiben verlauten, dass sie sich Belastungen bewusst sind, die die Umsetzung der genannten Maβnahmen mit sich bringen sowie auch der Anstrengungen, die der Bevölkerung damit abverlangt werde. „Es geschieht mit dem vorrangigen Ziel, Mitbürger/innen mit erhöhtem Infektionsrisiko (immerhin 30 Prozent der Bevölkerung) zu schützen und die drastischen Folgen zu verhindern, die mit einer Einstufung als rote Zone einhergingen“, heißt es in der Mitteilung. Vor diesem Hintergrund appellieren die Exekutiven von Gemeinschaft und Gemeinden noch einmal an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der schwierigen Situation umzugehen und die Maβnahmen – allen voran die Abstands-, Hygiene-und Maskenregeln –einzuhalten.

Die Übersicht der anderen geltenden Corona-Protokolle finden Sie hier.

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