Für Empörung und Verunsicherung hatte in der DG die am Mittwochabend erfolgte Entscheidung der deutschen Behörden gesorgt, ganz Belgien als Corona-Risikogebiet („rote Zone“) einzustufen. Zur Erklärung: Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, kann eine Einstufung als Risikogebiet erfolgen. Und Belgien weist schon länger Corona-Zahlen auf, die über diesem Grenzwert liegen.
Vor diesem Hintergrund hatte Deutschland eine Neueinstufung beschlossen. Eigentlich hätte das bedeutet, dass Einreisen von Belgiern nach Deutschland ohne einen triftigen Grund fortan untersagt sind. Aber nur eigentlich, denn die Arbeitsgruppe EU-DG – zu der Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG), der EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP/EVP), Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz (SP) sowie Michael Dejozé, Geschäftsführer der Euregio Maas-Rhein, gehören – hatte sich um Ausnahmeregelungen bemüht, wie die Mitglieder in dieser Woche in Erwartung der Entscheidung der deutschen Behörden erklärt hatten.
Ministerpräsident Oliver Paasch meinte am Donnerstagabend auf GE-Anfrage, dass man mögliche Einschränkungen für Grenzgänger mit Ausnahmeregelungen umgeht. Entsprechende Gespräche seien nämlich positiv verlaufen, fügte er hinzu. Was heißt das? Konkret kann sich ein Einwohner aus der DG maximal 24 Stunden ohne Angabe von Gründen in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz aufhalten, ohne dass es Restriktionen gibt. Mit anderen Worten: Einkaufen oder Freizeitaktivitäten im Ausland bleiben trotz der angespannten Corona-Lage weiterhin möglich – wenn das Ganze eben nicht länger als 24 Stunden dauert. Die Corona-Schutzverordnungen der beiden Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz würden „in Kürze“ angepasst, hieß es am Donnerstagabend in einer Mitteilung der Arbeitsgruppe. „Die Mitglieder der AG rechnen damit, dass die Abänderungen schon morgen in Kraft treten können. Die AG hofft natürlich, dass diese Ausnahmereglung in Zukunft noch auf 48 Stunden ausgeweitet werden kann, zeigt sich aber mit den erzielten Fortschritten sehr zufrieden“, hieß es.
Mit dem Vorschlag der 48-Stunden-Frist war man in die Gespräche gegangen. Die jetzt gefundene Lösung sei aber schon mal ein „Schritt in die richtige Richtung“: „Die 24-Stunden-Regel löst viele Probleme. Die Grenzen bleiben also offen. Wir bedanken uns bei den beiden Landesregierungen für ihr pragmatisches, proeuropäisches und schnelles Vorgehen“, erklärten die Mitglieder. Und ein wichtiger Hinweis: Die Ausnahmeregelung funktioniert in beide Richtungen, also auch für Deutsche, die nach Belgien kommen. Wenn sie sich nicht länger als 24 Stunden hier aufhalten, müssen sie danach nicht in Quarantäne und auch keinen Corona-Test machen.
Die Arbeitsgruppe freue sich, dass ihre Bemühungen von Erfolg gekrönt seien, hieß es weiter in der Mitteilung. Dennoch werde sie wachsam bleiben und die Lage weiter beobachten. „Wir hoffen inständig, dass baldmöglichst alle Einschränkungen an den europäischen Binnengrenzen wieder aufgehoben werden. Solche Einschränkungen sind kein wirksames Instrument im Kampf gegen Covid-19.“ Ohne ausgehandelte Ausnahmeregelungen wären Grenzübertritte seit Mittwoch – offiziell zumindest – nur noch in triftigen Gründen möglich gewesen. Triftige Gründe, dazu gehören Arbeit, Ausbildung, Schule oder Studium. Hinzu kommen Arzt- oder Krankenhausaufenthalte. Auch Besuche aus familiären Gründen (Besuch eines Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades, Betreuung von Kindern, Beerdigungen oder Einäscherungen sowie die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten) erlauben Grenzübertritte.
In Erwartung einer unbürokratischen Lösung hatte die Städteregion Aachen im Laufe des Donnerstags erklärt, angesichts der überschaubaren Corona-Infektionszahlen in der DG „Kulanz“ bei der Kontrolle von Grenzgängern walten zu lassen. Das sagte Detlef Funken, Pressesprecher der Städteregion, dem GrenzEcho. Er rief dazu auf, Vorsicht walten zu lassen und wegen der Corona-Gefahr auf Fahrten zu verzichten, die nicht unbedingt notwendig seien. Allerdings gebe es eine „gemeinsame Lebenswirklichkeit“ im Grenzraum, der man Rechnung tragen wolle. Vor diesem Hintergrund wollte man sich ohnehin bei der Polizei dafür einsetzen, auf Kontrollen von Grenzgängern zu verzichten. Mit der gefundenen Lösung ist man jetzt nicht mehr auf diese Kulanz angewiesen.
Übrigens: Einschränkungen gibt es für Reisende aus Belgien, wenn sie in die Niederlande möchten. Wie das belgische Außenministerium schreibt, gilt für die niederländische Provinz Limburg „Code orange“. Reisen sind demnach weiterhin möglich, aber die Behörden fordern eine Quarantäne für Personen aus der Provinz Lüttich sowie aus Antwerpen, der Region Brüssel und der Provinz Wallonisch-Brabant. Aufgerufen wird zu einer „erhöhten Wachsamkeit“. Strengere Bedingungen gelten für die Provinz Nordbrabant. Die belgischen Behörden raten von Reisen dorthin „strengstens“ ab. Die dortigen Behörden fordern einen Covid-Test oder eine Quarantäne für Reisende aus Belgien. Ab dem 2. Oktober, um 16 Uhr, sind bei der Rückkehr ein Covid-Test und eine Quarantäne vorgeschrieben.

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren