Kindesmissbrauch: Verurteilter Priester lebt frei in der Schweiz

<p>Eine Szene aus einer Messe der erzkonservativen Piusbruderschaft.</p>
Eine Szene aus einer Messe der erzkonservativen Piusbruderschaft. | Foto: epa

Ein administratives Problem liege in der Übertragung des Strafvollzugs in die Schweiz, entsprechend dem Ersuchen des Ordensangehörigen, schreibt die Nachrichtenagentur Belga.

Sophie Van Bree, Sprecherin des Brüsseler Gerichts Erster Instanz, erklärte, dass der Fall in Berufung verhandelt wurde, aber keine sofortige Verhaftung ausgesprochen wurde. Das Vollstreckungsgericht argumentierte, dass es nicht in seine Zuständigkeit falle, da das Urteil nicht in Belgien vollstreckt werde. Für die Vollstreckung einer Strafe sei die Bundesstaatsanwaltschaft in der Schweiz zuständig.

Die Tageszeitung „Le Nouvelliste“ berichtet, dass in Sion (Hauptstadt des Kantons Wallis) der kantonale Dienst für den Straf- und Massnahmenvollzug über kein Ersuchen der belgischen Behörden für den Strafvollzug in der Schweiz verfügt.

Der Tageszeitung zufolge war der Priester 2005 nach einem Sommerlager für Jugendliche der Bruderschaft im Wallis wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angezeigt worden. Die interne Untersuchung war aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. Pater Christian Thouvenot, Generalsekretär der FSSPX, versicherte der Zeitung, dass „seit 2006 jedes Mitglied der FSSPX, das für schuldig befunden und strafrechtlich verurteilt wurde, aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird“ und dass der in diesem Fall verurteilte Priester tatsächlich ausgeschlossen wurde. (belga)

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