Georgier von Eupener Gericht in beiden Akten für schuldig befunden

<p>Georgier von Eupener Gericht in beiden Akten für schuldig befunden</p>
Foto: imago

Seine Frau und seine Tochter hatten ihn beschuldigt, sie mehrere Male geschlagen zu haben. Gegen diese Vorwürfe wehrte sich der Mann vehement. Da er sich im gesetzlichen Rückfall befindet, forderte die Staatsanwaltschaft 150 Arbeitsstunden und eine Geldstrafe von 800 Euro. Dieser Forderung entsprach das Gericht mit seinem Urteil. Den Vorwurf der Schläge gegenüber seiner Tochter sah dieses nicht als erwiesen an. Der Mann musste sich (mit einem weiteren Mitangeklagten) für zwei Ladendiebstähle in Tongern verantworten. Hierfür erhielt er 80 Arbeitsstunden und eine Geldstrafe von 400 Euro. Sein geständiger Mitstreiter wurde zu vier Monaten Haft und zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt, beides mit einem Strafaufschub verknüpft wurde.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde ein weiterer Mann aus Eupen zu 90 Arbeitsstunden und 400 Euro verurteilt. Er soll seine Frau gewürgt und ihr Verletzungen am Hals zugefügt haben. Diese wurden durch ein medizinisches Attest belegt. Im Rahmen der Ermittlungen zog die Frau ihre Anzeige zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte 90 Arbeitsstunden sowie eine Geldstrafe von 800 Euro gefordert.

Beamtenschmähung war der Grund, warum ein junger Mann aus Kelmis vorgeladen worden war. Er hatte Polizisten als „Drecksbullen“ bezeichnet, was die Staatsanwaltschaft mit 46 Arbeitsstunden und 400 Euro geahndet sehen wollte.

Der Verteidiger plädierte für eine Aussetzung der Urteilsverkündung, die das Gericht gewährte. (hegen)

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