Dadurch ermöglicht er es seinen Kühen, in den angrenzenden Bach zu steigen, was laut Gesetzgeber nicht erlaubt ist.
Der Mann ließ im Rahmen der Verhandlung keinen Zweifel daran, dass er diese gesetzliche Vorgabe für ausgesprochen sinnlos hält, u. a. weil Rehe oder Vögel das Gewässer ja auch verschmutzen.
Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass laut Gesetz das Tier keinen Zugang zum Wasser haben darf und die Wiese daher eingezäunt werden müsse. Aufgrund der Uneinsichtigkeit des Landwirten forderte sie eine Geldstrafe von 1.600 Euro, die mit einem Strafaufschub versehen werden könne. Neben den 1.200 Euro muss der Mann auch die Prozesskosten tragen.
(hegen)

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