Das berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Dienstag unter Berufung auf die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Das Brüsseler Polizeigericht hatte die Bahngesellschaft SNCB sowie den Netzbetreiber Infrabel Anfang des Monats zu einer Geldstrafe von je 550.000 Euro verurteilt. Für Infrabel wolle man eine härtere Strafe erreichen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nun.
Bei dem Zugunglück hatte der Lokführer eines voll besetzten Regionalzuges am 15. Februar 2010 ein Stoppsignal überfahren. Sein Zug prallte in Buizingen bei Brüssel mit einer zweiten, voll besetzten Regionalbahn zusammen. 19 Passagiere starben.
Wie die Staatsanwaltschaft hatte auch Infrabel vergangene Woche Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die SNCB wollte es hingegen akzeptieren. (dpa/belga)

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