Während einer als Wiederholungstäter gilt und 120 Arbeitsstunden aufgebrummt bekam, kam der zweite, der bislang als unbeschriebenes Blatt galt, mit 50 Arbeitsstunden davon.
Verstöße gegen die BTM-Gesetzgebung ließ zwei Männer in Eupen vor Gericht landen
Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab
13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren