Verstöße gegen die BTM-Gesetzgebung ließ zwei Männer in Eupen vor Gericht landen

<p>Verstöße gegen die BTM-Gesetzgebung ließ zwei Männer in Eupen vor Gericht landen</p>
Foto: dpa

Während einer als Wiederholungstäter gilt und 120 Arbeitsstunden aufgebrummt bekam, kam der zweite, der bislang als unbeschriebenes Blatt galt, mit 50 Arbeitsstunden davon.

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