Verstöße gegen die BTM-Gesetzgebung ließ zwei Männer in Eupen vor Gericht landen

<p>Verstöße gegen die BTM-Gesetzgebung ließ zwei Männer in Eupen vor Gericht landen</p>
Foto: dpa

Während einer als Wiederholungstäter gilt und 120 Arbeitsstunden aufgebrummt bekam, kam der zweite, der bislang als unbeschriebenes Blatt galt, mit 50 Arbeitsstunden davon.

Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab 13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment