Strengere Regeln für die Lagerung von Erdaushub

<p>Entlang der Eidtwegs unweit der Walleroder Brücke füllt die Gemeinde Amel derzeit nach einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Eigentümer ein privates Grundstück mit unbelastetem Erdaushub auf. Der Bewirtschafter erhält im Gegenzug eine Nutzungsentschädigung.</p>
Entlang der Eidtwegs unweit der Walleroder Brücke füllt die Gemeinde Amel derzeit nach einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Eigentümer ein privates Grundstück mit unbelastetem Erdaushub auf. Der Bewirtschafter erhält im Gegenzug eine Nutzungsentschädigung. | Foto: Allan Bastin

So etwa in der Gemeinde Amel, wo derzeit das Genehmigungsverfahren für die Aufschüttung eines Erdwalls entlang der Autobahn E 42 (Verviers-Prüm) nahe Born läuft.

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