Die zum Jahresende auslaufende „Ostbelgien-Regelung“ (OBR) zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung dürfte verlängert werden. Davon geht zumindest Hubert Heck, Direktor der Freien Krankenkasse, aus.
Leistungen, die im Erstattungstarif der belgischen Krankenkassen nicht abgedeckt sind, wie zum Beispiel Akupunktur, werden nicht von der „Ostbelgien-Regelung“ abgedeckt.
Foto: dpa
Leistungen, die im Erstattungstarif der belgischen Krankenkassen nicht abgedeckt sind, wie zum Beispiel Akupunktur, werden nicht von der „Ostbelgien-Regelung“ abgedeckt.
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Alle Bürger der neun deutschsprachigen Gemeinden sowie der Kommunen Weismes, Malmedy, Baelen, Bleyberg und Welkenraedt können von der „Ostbelgien-Regelung“ profitieren, die es seit Juli 2017 gibt. Die Vereinbarung soll über das laufende Jahr hinaus verlängert werden. | Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
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