„AufGEklärt“: Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?

<p>Ob Hund oder Katze: Haustiere sind nicht in jedem Mietshaus gern gesehen.</p>
Ob Hund oder Katze: Haustiere sind nicht in jedem Mietshaus gern gesehen. | Foto: dpa

„Helle, frisch renovierte Wohnung zu vermieten. Haustiere nicht erlaubt.“ So oder so ähnlich lautet es häufig in Wohnungsanzeigen. Mit Katze oder Hund eine Wohnung zu finden, ist nicht immer einfach. Aber ist es das gute Recht des Vermieters, Haustiere zu verbieten? Diese Frage sorgt in diversen Facebook-Gruppen regelmäßig für heftige Diskussionen. Tierhalter sind empört und fühlen sich diskriminiert, schließlich sei ihr Tier bestens erzogen, stubenrein und habe noch nie etwas kaputt gemacht. Vermieter argumentieren, dass sie ja wohl die Bedingungen zur Miete ihres Eigentums selbst festlegen können.

„Ein generelles Tierverbot ist nicht erlaubt“, klärt Françoise Demonty von der Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien auf GrenzEcho-Nachfrage auf. Bezüglich der Tierhaltung gebe es unterschiedliche Urteile von Richtern. „Laut manchen Urteilen ist ein Verbot auf Tierhaltung im Mietvertrag nicht gültig, weil es einen Eingriff in das Privat- und Familienleben eines Mieters darstellt. Andere Richter vertreten die Meinung, dass dies keine ausreichende Grundlage für eine Annullierung von Verbotsklauseln darstellt“, präzisiert sie.

Möchte der Vermieter die Haltung eines Tieres vertraglich verbieten – und darauf kommt es im Endeffekt an – muss er dies sinnvoll begründen können. „Handelt es sich beispielsweise um eine Wohnung mit einem teuren Holzparkett, könnte der Vermieter die Haltung eines Hundes vertraglich verbieten. Das Verbot der Haltung eines Hamsters würde in diesem Fall keinen Sinn machen“, so Françoise Demonty. Ein Mieter habe zudem die Verpflichtung, ein Mietobjekt als „guter Familienvater“ zu verwalten, also so zu unterhalten, als sei es sein Eigentum.

Dazu gehöre auch, dass er keine gefährlichen oder unsauberen Tiere halten darf. „Beschädigt das Haustier das Mietobjekt oder stellt eine Belästigung für die Nachbarn dar, kann der Vermieter sich an den Friedensrichter wenden, um das Verbot durchzusetzen.“

Letztendlich hindert einen Vermieter nichts daran, sich für einen Kandidaten ohne Haustier zu entscheiden. Können sich Tierhalter auf Wohnungssuche in irgendeiner Weise dagegen wehren? „Theoretisch könnte der Mieter sich an den Friedensrichter wenden, aber es stellt sich die Frage, wie viel Sinn das in der Praxis macht und wie ein Urteil des Richters aussehen könnte“, so die Einschätzung der Expertin.

Bei der Frage nach Haustieren zu flunkern, davon rät sie ebenfalls ab. „Der potenzielle Mieter kann zwar verschweigen, dass er ein Haustier hat, aber damit würde er nur Spannungen heraufbeschwören, die einem Mietverhältnis nicht dienlich sind.“ Also: Zähne zusammenbeißen und weitersuchen. Denn es gibt sie bestimmt, die tierfreundlichen Vermieter.

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