Aachen will mit Tempolimits Dieselfahrverbot umfahren

<p>Autos befahren die Wilhelmstraße. Auf dem Aachener Alleenring soll künftig Tempo 30 gelten. Ab wann genau die Regelung greift, ist allerdings noch offen.</p>
Autos befahren die Wilhelmstraße. Auf dem Aachener Alleenring soll künftig Tempo 30 gelten. Ab wann genau die Regelung greift, ist allerdings noch offen. | Illustrationsfoto: dpa

Der Rat der Stadt Aachen hat am Mittwochabend vor dem Hintergrund des aktuellen OVG-Urteils mehrheitlich ein Paket zur Luftreinhaltung in der Innenstadt verabschiedet.

Unverzüglich soll die Verwaltung demnach die Einrichtung von Tempo 30 mit dem Zusatzhinweis „Luftreinhaltung" innerhalb des Alleenrings umsetzen. Weitere Sofortmaßnahme wird die Änderung der Signalsteuerung an der Monheimsallee zur Verbesserung des Abflusses des Linksabbiegeverkehrs am Hansemannplatz sein.

Eine ganze Reihe der beschlossenen Maßnahmen betreffen den Adalbertsteinweg.

Die Abbindung der Rochusstraße von der Monheimsallee wurde ebenso beschlossen wie die Unterbindung des Rechtsabbiegers an der Jülicher Straße stadtauswärts in die Hein-Jansen-Straße. Auch einigte sich der Rat auf die Einrichtung einer Umwelttrasse auf dem Adalbertsteinweg stadtauswärts und auf den Einbau von Schadstoff minderndem Belag auf dem Adalbertsteinweg auf einer Fläche von etwa 4.500 Quadratmeter.

Der Rat beauftragte die Verwaltung ferner zu überprüfen, ob weitere Geschwindigkeitsreduzierungen zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen, und ob durch geänderte Signalzeiten und durch intelligente Ampelsteuerung basierend auf einer Echtzeiterfassung des fließenden Verkehrs ein besserer Verkehrsfluss ermöglicht werden kann.

Einige Zeitpläne forderte die Politik von der Verwaltung an: etwa die Zeitpläne zur Umsetzung der beschlossenen Radvorrangrouten, Radabstellanlagen, regionalen Radwege, Premium-Fußwege, der Verbesserungen von Park&Ride-Angeboten.

Genauere Zeitpläne sollen die angestrebten Fortschritte dokumentieren.

Darüber hinaus soll per Zeitplan dokumentiert werden, wie es um die beschlossenen Qualitätsverbesserungen im Busverkehr, um die Elektrifizierung der ASEAG-Busflotte, die Nachrüstung mit SCRT-Filtern bei Subunternehmern und die Intensivierung des betrieblichen Mobilitätsmanagements (Jobtickets) sowie um die Schaffung von Micro-Depots zur Reduzierung der Schadstoffe durch Kurier-, Express- und Paketdienste bestellt ist.

Für die Oktober-Sitzung beauftragte der Rat die Verwaltung damit, folgende Maßnahmen vorzubereiten und nach entsprechender Beschlussfassung unverzüglich umzusetzen: Hierbei geht es um die Überarbeitung des Ladezeiten- und Flächenkonzepts auf dem Adalbertsteinweg zur Verringerung von Haltern in zweiter Reihe; gleiches gilt für die die Jülicher Straße.

Auch überarbeitet werden soll die Fahrspuraufteilung auf der Monheimsallee zur Verringerung von Rückstaus. Und schließlich steht die wirksame Überwachung und Ahndung von Parkverstößen, insbesondere auf Bus- und Radfahrspuren, auf der Auftragsliste.

Am Dienstag hatte das Land Nordrhein-Westfalen im Streit um Fahrverbote in Aachen angekündigt, trotz einer Niederlage vor Gericht nicht klein beizugeben. Man habe fristwahrend Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Ende Juli eingelegt, teilte die Staatskanzlei in Düsseldorf mit. Im Urteil sei die Änderung des Bundesgesetzes zum Immissionsschutz nicht berücksichtigt, wonach Fahrverbote bei Werten mit maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Regel unverhältnismäßig seien, hieß es zur Begründung.

In Aachen gibt es noch keine Fahrverbote wegen schlechter Luft – aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) sollten diese aber kommen, sollten die Grenzwerte erneut nicht erreicht werden. In dem ursprünglichen Luftreinhalteplan für 2019 hatte die zuständige Bezirksregierung ausdrücklich von Fahrverboten abgesehen. Diesen Plan hatte das OVG in Münster für rechtswidrig erklärt, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei.

Das Land Nordrhein-Westfalen kommt der Bitte des Richters nicht nach und geht in Berufung.

Der Vorsitzende Richter hatte in dem Urteil von Ende Juli an das Land appelliert, nicht in Revision zu gehen und sich stattdessen außergerichtlich mit dem Kläger, der Deutschen Umwelthilfe, zu einigen. Dieser Bitte kam das Land bisher nicht nach – stattdessen will es vor das Leipziger Bundesverwaltungsgericht ziehen. (red/dpa)










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