Intradel-Prozess: Geringere Strafen, ein zusätzlicher Freispruch

<p>In dem Korruptionsskandal um den Bau der Müllverwertungsanlage in Herstal hat das Berufungsgericht am Montag seine Urteile gefällt.</p>
In dem Korruptionsskandal um den Bau der Müllverwertungsanlage in Herstal hat das Berufungsgericht am Montag seine Urteile gefällt. | Foto: Belga

Lüttich

Vor einem Jahr waren insgesamt zwölf Angeklagte vor dem Lütticher Strafgericht in dieser Sache, in der es um Korruption bei der Vergabe für den Bau der Müllentsorgungsanlage in Herstal geht, verurteilt worden. Es wurden Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren mit Strafaufschub ausgesprochen. Drei Beschuldigte waren freigesprochen worden. Neben Korruption lauteten die Beschuldigungen unter anderem Betrug, Fälschung und Missachtung der Regeln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Außerdem waren hohe Geldbußen, Berufsverbote für die Dauer von fünf Jahren und Beschlagnahmungen ausgesprochen worden.

Das Urteil war in Abwesenheit von Alain Mathot, der als Strippenzieher in dieser Affäre gilt, gesprochen worden. Sein Gerichtsprozess steht noch an. Das Lütticher Berufungsgericht hatte die Akte nun erneut geprüft und verkündete am Montag sein Urteil. Das mehrere hundert Seite lange Dokument wurde nicht vollständig vorgelesen, sondern lediglich die Entscheidungen gegen die Angeklagten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verurteilungen aus der ersten Instanz beibehalten wurden. Ausnahme ist der Österreicher Mirko Kovats, Vorgesetzter von Philippe Leroy, der freigesprochen wurde. Die Höhe der Geldbußen wurde reduziert, ebenso wie die Bewährungsfristen. Auch was die Beschlagnahmungen angeht, änderten die Richter das erste Urteil ab. Die dreijährige Haftstrafe für den ehemaligen Chef von Inova France, Philippe Leroy, der Alain Mathot schwer beschuldigt hatte, ist auf zwei Jahren auf Bewährung reduziert worden. Seine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro wurde mit einem Strafaufschub versehen. Adelio Tarquini, der eine wichtige Rolle bei der Vergabe des Auftrags gespielt hatte, wurde zu 15 Monaten Haft (vorher zwei Jahre, A.d.R) auf Bewährung und ebenfalls 3.000 Euro Geldbuße auf Bewährung verurteilt. Die Gefängnisstrafe auf Bewährung für Léon-François Deferm, ein enger Vertrauter der Familie Mathot, wurde von 18 auf zwölf Monate verringert. Gegen ihn wurden Beschlagnahmungen in Höhe von einer Million Euro ausgesprochen. Die anderen Angeklagten erhielten Gefängnisstrafen zwischen acht und 24 Monaten mit Strafaufschub. (belga/cyl)

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