„Verleumdung“: Lorenz Paasch verklagt Bruno Kartheuser

<p>Erhebt erneut Klage wegen Verleumdung gegen Bruno Kartheuser: Lorenz Paasch.</p>
Erhebt erneut Klage wegen Verleumdung gegen Bruno Kartheuser: Lorenz Paasch. | Foto: GE-Archiv

Ausgangspunkt der „Argumentation“ Kartheusers ist die „Niermann-Affäre“, die die DG in den späten 80er- und den 90er-Jahren intensiv beschäftigte.

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Kommentare

  • Werter Emile, ich gehe mal davon aus, dass du die Anwürfe von B. KARTHEUSER und meine Begründung für die Klage gelesen hast. Würdest Du es auch als "Kindergartenkram" betrachten wenn jemand Dich im Internet - also mit weltweiter Verbreitung - beschuldigen würde, als "Pate" über illegale Geldmittel aus Nazi-Quellen zu verfügen, mit denen du in Ostbelgien in Erfüllung eines "Kopulationspaktes" (!) mit Pascal Arimont Projekte finanziertest, Politiker und Institutionen in Ostbelgien korrumpiertest und dich selbst illegal bereichert hättest? Da, werter Emil, hört der "Kinderkram" auf! Insbesondere auch weil es in der Zwischenzeit so ist, dass eine Reihe von Leuten glauben, sie könnten über die Plattform Ostbelgien-Direkt jeden nach Lust und Laune oder aus reinem Frust beleidigen, beschuldigen und diskreditieren ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

  • Hallo! Da gab es sehr wohl schon Kindergarten!

  • Es kann nicht sein, dass zwei Erwachsene sich über die Presse so verhalten. Als beide jung waren gab es noch keinen Kindergarten!

  • Es ist zwar zu bedauern, dass Gerichte sich mit Verleumdungsklagen beschäftigen müssen, aber sie sind ein legitimes Mittel des Rechtsstaates. Die Grenzen der Meinungsfreiheit wurden hier m. E. bei weitem überschritten. Ob dies wirklich so ist, wird letztlich die Justiz zu entscheiden haben. Nicht zu klagen wäre eine Steilvorlage für alle Anonymen Hetzer, ihre Schmutzkampagnen ungehindert fortzusetzten. Zumal dann, wenn Plattformbetreiber nicht in der Lage oder bereit sind, die Einhaltung ihrer selbst aufgestellten Regeln zu gewährleisten. Solange die Betreiber dazu nicht fähig sind, ist es angebracht Individuen, die die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht einzuschätzen wissen oder diese im Gefühl der Anonymität gezielt überschreiten, konsequent vor ihre Verantwortung zu stellen. Das Vorgehen von Herrn Paasch ist nicht nur angemessen sondern für die weitere Entwicklung des Diskurses im Internet einfach notwendig

  • "Ohne diese mit Beweisen zu unterlegen, so Paaschs Anwälte.." Um festzustellen, dass Kartheuser nicht den Hauch eines Beweises geliefert hat und trotz Aufforderung nicht liefert (nicht liefern kann?), dazu braucht man beileibe kein Anwalt zu sein. Kartheuser hat in dem ersten und auch in seinen nachfolgenden Beiträgen auf OD zu einem beispiellosen Rundumschlag ausgeholt und nahezu jeden, der ihm mal in die Quere kam, abfällig beurteilt, wenn er ihn nicht irgendwelcher dunklen Machenschaften bezichtigt. Dabei empört mich persönlich am meisten, dass er sich nicht gescheut hat, den ehemaligen Direktor der BS, allseits geschätzt und inzwischen hochbetagt, in Verruf zu bringen ("... des nicht unschuldigen Direktors...")., natürlich ohne konkret zu werden. Während er auf OD umgehend reagiert, wenn es um seine literarischen Leistungen oder um ein "ä" oder "e" in seinem Namen geht , bleibt er seltsam stumm, wenn er aufgefordert wird, seine dunklen Andeutungen zu präzisieren und Beweise vorzulegen.

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