Mehrere flämische Tageszeitungen berichten am Samstag darüber, nachdem Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) und die Föderalpolizei dies bestätigt hatten.
Die Polizei stellt klar, dass zunächst eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Überfahren einer roten Ampel festgestellt worden sein muss. „Anschließend analysieren die Mitarbeiter der regionalen Bearbeitungszentren die Bilder gegebenenfalls manuell auf eine mögliche Handynutzung. Dies geschieht entsprechend den Vereinbarungen mit der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft.“ Vor einigen Monaten musste sich der Kassationshof mit dieser Frage befassen. Durfte die Polizei die Handynutzung am Steuer anhand der Aufnahmen von ANPR-Kameras offiziell feststellen? Nach Ansicht des Anwalts eines Autofahrers war dies nicht zulässig, da die Polizei mit diesen automatischen Geräten nur eine begrenzte Liste von Verkehrsverstößen ahnden dürfe. Der Kassationshof entschied jedoch, dass nach der Feststellung eines ersten Verstoßes, der auf dieser Liste steht, auch weitere Verstöße festgestellt werden dürfen. Da die Fotos derzeit noch manuell kontrolliert werden, beabsichtigen Mobilitätsminister Jean-Luc Crucke (Les Engagés) und Innenminister Bernard Quintin (MR), das niederländische System auch in Belgien einzuführen. In den Niederlanden kommt zur Erkennung der Handynutzung am Steuer ein spezielles System zum Einsatz, das Kameras mit Künstlicher Intelligenz kombiniert. Das Bußgeld für die Handynutzung am Steuer beträgt in Belgien etwas mehr als 200 Euro. (belga/sc)

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