Untersuchung gegen PFF-Kandidaten

<p>Räumt „beruflichen Fehler“ ein und kündigt Klage gegen Unbekannt an: Yves Derwahl.</p>
Räumt „beruflichen Fehler“ ein und kündigt Klage gegen Unbekannt an: Yves Derwahl. | Foto: David Hagemann

Bei der Anwaltskammer hatte man im Rahmen von Routineuntersuchungen festgestellt, dass Gelder bei Nachlassverwaltungen nicht auf die erforderlichen „Rubrikkonten“, sondern stattdessen auf das Drittkonto des Anwalts verbucht worden waren.

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