Arbeitnehmer mit Vollzeitbeschäftigung haben in Belgien Anspruch auf 20 gesetzliche Urlaubstage. In einigen Branchen, etwa im Bausektor, gibt es Empfehlungen zu festen Urlaubszeiträumen. Wurde auf Branchenebene nichts festgelegt, kann ein Unternehmen eine jährliche Schließung bestimmen.
In diesem Fall können Arbeitnehmer ihre Urlaubsdaten nicht frei wählen. Gibt es weder eine entsprechende Vereinbarung noch genaue Vorgaben in der Arbeitsordnung, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen, wann er Urlaub nehmen möchte. Eine automatische Genehmigung gibt es jedoch nicht: Der Urlaub wird immer im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
Eine Ablehnung ist etwa möglich, wenn in einer besonders arbeitsintensiven Zeit Urlaub beantragt wird – beispielsweise rund um Ostern in einer Chocolaterie – oder wenn bereits viele Kollegen abwesend sind. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass ein Arbeitnehmer auf Wunsch zwei zusammenhängende Urlaubswochen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober nehmen können muss.
Das belgische Gesetz gibt weder eine Frist für den Antrag noch Regeln für Vorrang vor.
Gesetzlich gibt es keine festen Vorrangregeln, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub beantragen. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen lediglich vor, dass die Ferien von Eltern vorzugsweise während der Schulferien gewährt werden. UCM empfiehlt Unternehmen daher, klare Kriterien in der Arbeitsordnung festzulegen, etwa Dienstalter, familiäre Situation oder die Berücksichtigung früherer Urlaubszeiten.
Auch eine gesetzliche Frist für die Beantragung von Urlaub gibt es nicht. Um den Betrieb nicht zu beeinträchtigen, rät UCM Arbeitgebern, in der Arbeitsordnung eine Frist oder ein Verfahren für Urlaubsanträge vorzusehen. Das Mitnehmen von Urlaubstagen ins Folgejahr ist grundsätzlich verboten – außer in bestimmten Fällen wie Mutterschaftsurlaub, Krankheit oder einem Arbeitsunfall. Arbeitgeber müssen zudem sicherstellen, dass die Urlaubstage rechtzeitig genommen werden.
„Eine gute Urlaubsverwaltung beruht vor allem auf Voraussicht und Absprache. Eine klare Arbeitsordnung ermöglicht es Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, Missverständnisse zu vermeiden und die Urlaubszeiten gelassen zu organisieren“, sagt Frédéric Mignolet, B2B-Direktor bei UCM. (red/nico)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren