Der Vivant-Abgeordnete Marco Hoffmann wollte vor diesem Hintergrund bei der Regierungskontrolle im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG) von Sportminister Gregor Freches (PFF) wissen, welchen Nutzen die Reform habe, wenn sich an den tatsächlich erwerbbaren Waffen offenbar nichts geändert habe. Gregor Freches erklärte, die Reform habe vor allem der Modernisierung und Vereinfachung des Systems gedient. Ziel sei eine „klarere und kohärentere Struktur der Sportschützenlizenz“ gewesen.
Die Neuregelung sei gemeinsam mit dem Regionalen Flachbahnschützenverband Ostbelgien (RSFO) und dem Ostbelgischen Stangenschützenverband (OSV) ausgearbeitet worden. Zudem habe man die Regelungen stärker an jene der Französischen Gemeinschaft angeglichen. Der Sportminister machte in seiner Antwort im Parlament zugleich deutlich, dass die Reform keine Auswirkungen auf das föderale Waffenrecht habe. Die Gemeinschaften seien für das Sportschützenstatut zuständig, das Waffenrecht bleibe jedoch eine föderale Zuständigkeit. Die Reform habe daher „keine unmittelbaren Auswirkungen auf die föderalen Regelungen zum Erwerb von Waffen“.
Keine Hinweise auf systematische Anwendungsprobleme
Dem Ministerium lägen derzeit keine Hinweise auf systematische Anwendungsprobleme vor, fügte der PFF-Politiker hinzu. Die DG-Regierung wolle den Austausch mit den föderalen Behörden und den betroffenen Akteuren jedoch fortsetzen und prüfe zusätzliche Klarstellungen, um die Rechtssicherheit zu verbessern. Gregor Freches betonte abschließend, die Reform habe „nicht das Ziel, die föderalen Bestimmungen über den Erwerb von Waffen zu verändern oder zu erweitern“, sondern diene der Modernisierung und Harmonisierung des Sportschützenstatuts. (sc)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren