Die Entscheidung sorgte bereits für heftige Diskussionen: Nach 47 Jahren Haft darf der heute 78-jährige Freddy Horion das Gefängnis unter elektronischer Überwachung verlassen. Nun wurde bekannt, wie deutlich sich die zuständige Staatsanwaltschaft gegen diesen Schritt ausgesprochen hatte. Aus einem Gutachten der Staatsanwaltschaft für die Genter Strafvollstreckungskammer, das Belga einsehen konnte, geht hervor, dass die Anklagebehörde Horion als „tickende Zeitbombe“ mit einem „sehr hohen“ Rückfallrisiko einstuft.
Ein Schnappschuss aus dem Jahr 2009: Freddy Horion im Gefängnis von Brügge
| Foto: Photo News
Die Strafvollstreckungskammer in Gent folgte dieser Einschätzung am Montag jedoch nicht und genehmigte die elektronische Überwachung unter strengen Auflagen.
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