Belgischer Staat wegen Kolonialpolitik vor historischem Urteil

<p>Der belgische Kassationshof entscheidet über die mögliche endgültige Verurteilung des Staates wegen der Zwangstrennung von Métis-Kindern während der Kolonialzeit.</p>
Der belgische Kassationshof entscheidet über die mögliche endgültige Verurteilung des Staates wegen der Zwangstrennung von Métis-Kindern während der Kolonialzeit. | Illustrationsbild: belga

Der Brüsseler Appellationshof hatte den belgischen Staat am 2. Dezember 2024 dazu verurteilt, fünf betroffene Frauen zu entschädigen. Das Gericht sprach von einem „unmenschlichen Akt, der ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt“. Nach Angaben der Anwälte der Klägerinnen handelte es sich um die erste Verurteilung eines europäischen Staates zur Entschädigung von Opfern der Kolonialisierung.

Der belgische Staat legte gegen das Urteil Berufung beim Kassationsgericht ein. Bestätigt das höchste Gericht nun das Urteil, wäre die Verurteilung endgültig. Sollte das Urteil aufgehoben werden, müsste der Fall erneut vor einem anderen Berufungsgericht verhandelt werden.

Die fünf Klägerinnen wurden zwischen 1946 und 1950 im damaligen Belgisch-Kongo geboren. Als Kinder belgischer Väter und kongolesischer Mütter wurden sie vor ihrem siebten Lebensjahr gewaltsam von ihren Familien getrennt. Anschließend brachte man sie in die katholische Mission von Katende, mehrere hundert Kilometer von ihren Heimatorten entfernt.

Laut den im Prozess vorgelegten Kolonialarchiven wurden die Entführungen von belgischen Behörden organisiert und mit Unterstützung der Kirche durchgeführt. Ziel sei es gewesen, die familiären Bindungen der Kinder zu ihren Müttern zu durchtrennen.

Der Appellationshof stellte fest, dass die Maßnahmen Teil eines systematischen Plans gewesen seien, Kinder mit schwarzer Mutter und weißem Vater allein aufgrund ihrer Herkunft aufzuspüren und zu verschleppen.

Der belgische Staat hatte argumentiert, die Taten seien verjährt. Diesem Argument folgte der Appellationshof jedoch nicht. Ein erstinstanzliches Gericht hatte die Klage 2021 noch wegen Verjährung abgewiesen und den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit nicht anerkannt.

Die Anwältin Michèle Hirsch sieht in einer möglichen Bestätigung des Urteils einen wichtigen politischen Schritt. Langfristig gehe es um ein Gesetz zur Wiedergutmachung für alle Métis-Betroffenen, die vielfach keinen Zugang zu ihrer Herkunft, ihrer Vaterschaft oder ihrer persönlichen Geschichte gehabt hätten.

Die Verhandlung vor dem Kassationshof beginnt um 9.30 Uhr. (belga/rt)

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