Die Erklärung wurde in der moldauischen Hauptstadt Chisinau angenommen. Sie erkennt an, dass die europäischen Staaten vor „realen Herausforderungen“ stehen, darunter die Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsrecht, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden.
Im vergangenen Jahr hatten Bart De Wever sowie die Regierungschefs aus Dänemark, Italien, Österreich, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen in einem offenen Brief die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert. Nach ihrer Auffassung erschwere die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention die Ausweisung straffälliger Ausländer ohne Aufenthaltsstatus.
Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, hatte damals vor einer Politisierung des Straßburger Gerichtshofs gewarnt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen dürfe die Menschenrechtskonvention nicht geschwächt werden, sondern sie müsse stark und relevant bleiben, erklärte er.
Belgien wurde bei der Sitzung in Chisinau von Außenminister Maxime Prévot (Les Engagés) vertreten. Dieser betonte, Ziel der Erklärung sei nicht, Einfluss auf die Arbeit der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu nehmen. Vielmehr solle ein neuer politischer Blick auf die Herausforderungen der Migration ermöglicht werden.
Die Erklärung bekräftigt zugleich die Unterstützung der 46 Mitgliedstaaten für die Unabhängigkeit des Straßburger Gerichts. Zudem verweist der Text auf die Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und den individuellen Rechten.
Darüber hinaus wird das souveräne Recht der Staaten hervorgehoben, Einreise und Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger zu kontrollieren und ihre Grenzen im Einklang mit der Menschenrechtskonvention zu schützen.
Die Erklärung erwähnt außerdem „neue Ansätze“ in der Migrationspolitik. Dazu zählen sogenannte Rückkehrzentren („Return Hubs“), die die Europäische Kommission in Drittstaaten einrichten möchte. Dort könnten Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU vorübergehend untergebracht werden. Auch die Bearbeitung von Asylanträgen in Drittstaaten sowie die Zusammenarbeit mit Transitländern werden angesprochen.
Nach Angaben des Europarats können die Mitgliedstaaten ihre Migrationspolitik grundsätzlich selbst gestalten – vorausgesetzt, sie halten weiterhin die Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention ein.
Der 1949 gegründete Europarat vereint 46 Staaten und setzt sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. (belga/rt)

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