Energieprämien: DG-Regierung verteidigt neue Obergrenze

<p>Materialien zur Wärmedämmung spielen bei energetischen Sanierungen eine zentrale Rolle. Die DG-Regierung will entsprechende Investitionen weiterhin fördern, knüpft Energieprämien künftig aber stärker an Einkommenskriterien.</p>
Materialien zur Wärmedämmung spielen bei energetischen Sanierungen eine zentrale Rolle. Die DG-Regierung will entsprechende Investitionen weiterhin fördern, knüpft Energieprämien künftig aber stärker an Einkommenskriterien. | Illustration: belga

Während die DG-Regierung die Reform mit einer gezielteren sozialen Ausrichtung begründet, sehen Kritiker die Gefahr, dass auch Teile der Mittelschicht von energetischen Investitionen abgehalten werden könnten. Der SP-Abgeordnete Charles Servaty stellte die neue Obergrenze bei der Regierungskontrolle am Montagnachmittag im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG) zwar grundsätzlich nicht infrage, warnte jedoch davor, dass nun auch Haushalte ausgeschlossen würden, die zwar gut verdienten, aber keineswegs zu den „Großverdienern“ gehörten. „Diese Einkommenskategorie bildet einen Teil der aktiven Bevölkerung, der meines Erachtens ganz besonders an Investitionen zu Energiesparmaßnahmen interessiert sein dürfte“, so Charles Servaty in seiner Fragestellung. Er wollte deshalb von der Regierung wissen, welche Auswirkungen die Einschränkungen auf die Investitionsbereitschaft haben könnten, nach welchen Kriterien die Grenze von 81.700 Euro festgelegt wurde und ob für betroffene Haushalte alternative Fördermöglichkeiten vorgesehen seien.

Ministerpräsident Oliver Paasch bestätigte in seiner Antwort die neue Einkommensobergrenze von 81.700 Euro für Energieprämien, zuzüglich 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind. Ziel der Reform sei es, die öffentlichen Mittel gezielter auf Haushalte auszurichten, für die energetische Sanierungen eine besonders große finanzielle Belastung darstellen. „Ziel der Reform ist es daher nicht, Investitionen in Energieeffizienz zu bremsen, sondern die soziale Treffsicherheit des Prämiensystems zu erhöhen und Mitnahmeeffekte zu begrenzen.“ Er betonte zudem, dass die Regierung weiterhin jährlich vier Millionen Euro in Energieprämien investieren wolle. Im Verhältnis zur Größe der DG sei das deutlich mehr als in anderen Gliedstaaten. Die Summe liege zudem achtmal höher als die Mittel, die die Wallonische Region vor beziehungsweise seit der Zuständigkeitsübertragung für diesen Bereich bereitgestellt habe. Sparen wolle die Regierung bei den Energieprämien also nicht. „Wir sind davon überzeugt, dass die Investitionstätigkeit der ostbelgischen Bevölkerung nicht darunter leiden wird. Von der neuen Einkommensobergrenze sind laut Stabel 11 Prozent der Haushalte in unserer Gemeinschaft betroffen. 89 Prozent aller Haushalte können demnach weiterhin in den Genuss unserer Prämien kommen.“ Die Regierung gehe davon aus, dass die Nachfrage nach energetischen Investitionen weiterhin hoch bleiben werde, da steigende Energiekosten und die Notwendigkeit der Klimaanpassung auch für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze starke Anreize darstellten. „Zudem bleiben die bestehenden Förderinstrumente insgesamt erhalten, sodass weiterhin Unterstützung für den Großteil der Bevölkerung gewährleistet ist.“

Oliver Paasch erklärte außerdem, dass ursprünglich eine höhere Einkommensobergrenze vorgesehen gewesen sei. Im Laufe des Konsultationsprozesses hätten jedoch Fachkreise, der Beirat für Wohnungswesen und Energie sowie weitere Akteure dafür plädiert, die öffentlichen Mittel gezielter jenen Haushalten zukommen zu lassen, die energetische Investitionen ohne Unterstützung nur schwer stemmen könnten. Die Einkommensobergrenze von 81.700 Euro orientiere sich an den Beträgen, die die Wallonische Region für die Vergabe von Sozialkrediten der SWCS (Société wallone du crédit sociale) festgelegt habe. Der Zuschlag von 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigter Person solle zudem unterschiedlichen finanziellen Belastungen von Haushalten Rechnung tragen. Die Regierung der DG werde außerdem prüfen, inwiefern ergänzende Maßnahmen – etwa zinsgünstige Finanzierungslösungen, wie diese bereits heute über die SWCS und den FLW (Fond du Logement de Wallonie) für bestimmte Investitionen vergeben werden – entwickelt oder verstärkt werden könnten.

In seiner Replik zeigte sich Charles Servaty dankbar für mögliche flankierende Maßnahmen. Ihm sei es vor allem darum gegangen, zu klären, ob hinter der Reform haushaltspolitische Zwänge stünden. Klimapolitische Ziele dürften solchen Zwängen nicht untergeordnet werden. Die Ecolo-Abgeordnete Fabienne Colling kritisierte ihrerseits, die Regierung ändere „gefühlt jede Woche“ ihre Vorgehensweise bei den Energieprämien. Zwar hätten verschiedene Akteure eine „treffsicherere“ Ausrichtung des Systems gefordert, sie bezweifle jedoch, dass dies mit der jetzigen Reform gelungen sei. So fehle die Planungssicherheit. Außerdem stellte sie die Frage, wie die Regierung die Energieprämien künftig ohne zusätzliche Schuldenaufnahme finanzieren wolle.

Oliver Paasch kündigt grundlegende Reform des Prämiensystems an.

Ministerpräsident Oliver Paasch wies den Vorwurf zurück, die neue Einkommensobergrenze sei aus Haushaltszwängen heraus eingeführt worden. Ziel sei vielmehr gewesen, das System gerechter zu gestalten, wiederholte er. Ebenso widersprach er der Kritik, die Kriterien würden „jede Woche“ geändert. Die Einführung einer Einkommensobergrenze sei bereits vor Monaten angekündigt worden. Zudem habe sich auch die Wallonische Region inzwischen für niedrigere Obergrenzen entschieden, unter anderem auf Empfehlung des zuständigen Beirats. Zudem würden alle Änderungen nicht rückwirkend gelten. Laufende Anträge werden weiterhin nach den bisherigen Regeln behandelt. Zugleich kündigte er für das kommende Jahr eine grundlegende Reform des Prämiensystems an. Die vorgesehenen vier Millionen Euro im Haushalt stellten die Finanzierbarkeit der Energieprämien aus seiner Sicht nicht infrage, so der Regierungschef.

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