Mit der Reform will Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) dem wachsenden Druck auf die Gefängnisse begegnen. Bislang war die belgische Staatsangehörigkeit Voraussetzung für eine Anstellung im Strafvollzug. Nun werden bestimmte Funktionen auch für Bewerber mit einer Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes geöffnet.
An den Anforderungen selbst soll sich jedoch nichts ändern. „Die Qualitätsanforderungen bleiben gleich“, betont Verlinden. Alle Bewerber müssen weiterhin dieselben Auswahl- und Rekrutierungsverfahren durchlaufen, auch die geltenden Sprachvorgaben bleiben bestehen.
Die Ministerin verweist auf die angespannte Lage in den Haftanstalten: „Der Druck auf unsere Gefängnisse ist groß, insbesondere durch die Überbelegung und unbesetzte Stellen. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Sicherheit in unseren Haftanstalten zu erhöhen, müssen wir alle realistischen Wege nutzen, um zusätzliches Personal zu gewinnen, ohne dabei Abstriche bei der Qualität zu machen“, erklärte sie. Und weiter: „Der Zugang zum Verfahren wird erweitert, aber die Messlatte bleibt gleich hoch.“ (belga/calü)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren