So ist es ihm unter anderem untersagt, an Protestaktionen im öffentlichen Raum teilzunehmen. Zudem darf er weder mit Medien sprechen noch selbst über soziale Netzwerke kommunizieren.
Auslöser der Affäre war ein Vorfall am 25. März während des Eintagesrennens Ronde van Brugge. Rund 30 Kilometer vor dem Ziel setzte sich Mouton auf die Fahrbahn. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte er sich möglicherweise festkleben, lief dann jedoch im letzten Moment davon. Dennoch kam es zu einem Sturz mehrerer Fahrer – darunter auch Vorjahressieger Juan Sebastián Molano.
Mehrere Beteiligte kündigten rechtliche Schritte an. Neben einzelnen Fahrern wollen auch vier Teams, der Verband Belgian Cycling sowie der Veranstalter Golazo Klage einreichen.
Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen böswilliger Verkehrsbehinderung sowie vorsätzlicher Körperverletzung ein. „Die notwendigen Untersuchungshandlungen laufen, um die genauen Umstände des Vorfalls zu klären“, hieß es. Unter anderem werden Videoaufnahmen ausgewertet und Zeugen befragt.
Ein Untersuchungsrichter hatte Mouton zunächst in U-Haft genommen. Seine Anwältin konnte jedoch die Freilassung unter Auflagen erwirken.
Die Verteidigung zeigte sich erleichtert. „Das war sehr belastend“, sagte Anwältin Joke Callewaert. Ihr Mandant sei von den Ereignissen „stark beeindruckt“. Laut seiner Verteidigung habe Mouton die möglichen Folgen seiner Aktion unterschätzt. „Es war absolut nicht seine Absicht, einen Sturz zu verursachen.“
Mouton war bereits mehrfach durch spektakuläre Protestaktionen aufgefallen. So hatte er sich 2022 im Mauritshuis in Amsterdam an das berühmte Gemälde „Das Mädchen mit dem Perlenohrring“ geklebt und dafür eine Haftstrafe verbüßt. Auch in Belgien sorgte er mit ähnlichen Aktionen für Aufsehen. (belga/calü)

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