Die konservative EVP-Fraktion im Europaparlament hat mit Unterstützung rechter Parteien ein Gesetzesprojekt zur Verschärfung der EU-Asylpolitik vorangetrieben. Bei einer Abstimmung wurde ein Text angenommen, der u.a. die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte Return Hubs in Staaten außerhalb der EU ermöglichen soll. Er ist die Voraussetzung für Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, die ebenfalls die Idee von Rückkehrzentren voranbringen wollen. Für den Text stimmten 389 Abgeordnete, 206 votierten dagegen. 32 enthielten sich.
Text wurde mit den Rechten abgestimmt.
„Wir zeigen heute deutlich, dass europäische Lösungen zur Bekämpfung der illegalen Migration möglich sind“, sagte EVP-Fraktionschef Manfred Weber. Europas Bürger erwarteten entschlossenes Handeln. Zurzeit werde nur ein Bruchteil der Abschiebe-Entscheidungen durchgesetzt. Das ändere man nun: „Wer kein Aufenthaltsrecht in der EU hat, muss ausreisen“, so Weber.
Brisant ist das Votum vor allem, weil der Text nicht nur mit Unterstützung der Rechten angenommen, sondern auch mit ihnen abgestimmt wurde. Dies hatten jüngst Recherchen der Deutschen Presse-Agentur gezeigt, die u.a. Absprachen in einer Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten offenlegten. Die EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Weber hatte eigentlich immer den Eindruck vermittelt, dass sie eine Zusammenarbeit mit Parteien wie der AfD ausschließt. Weber waren die Vorgänge nach eigenen Angaben nicht bekannt. Der EVP-Fraktionschef hat nach dpa-Informationen intern deutlich gemacht, dass die Kontakte mit der AfD inakzeptabel waren und sich nicht wiederholen dürfen.
Die innenpolitische Sprecherin der AfD im Europäischen Parlament, Mary Khan, sprach nach der Abstimmung dennoch von einem historischen Tag für die AfD und Europa. „Es ist klar geworden, was wir erreichen können, wenn die Brandmauer keine Rolle mehr spielt“, erklärte sie. Erneut bestätige sich, was die Bürger in Europa wollten: „ein Ende der Migrationskatastrophe“. Jetzt gehe es darum, die Verhandlungen zu einem guten Ausgang zu führen. „Das erste Mal in der Geschichte kommt dann ein Gesetz durch die AfD zustande“, so Khan.
Das neue Gesetz soll neben den sogenannten Return Hubs auch klarere Regeln für die Rückführung und neue Anreize für die freiwillige Rückkehr von Migranten schaffen. Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Migranten, die die Kooperation verweigern, müssten demnach europaweit mit der Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente rechnen. Ausreisepflichtige könnten den Plänen zufolge außerdem bis zu 24 Monate inhaftiert werden, etwa wenn sie nicht kooperieren. Eine zusätzliche Verlängerung soll im Falle von Sicherheitsrisiken möglich sein.
Während EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht verpflichtet sind, von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Abschiebebescheide anzuerkennen, sieht der nun im Parlament abgestimmte Text vor, dass eine solche gegenseitige Anerkennung ab 2027 verpflichtend wird – es sei denn, sie widerspricht der öffentlichen Ordnung. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, wirksame Rückführungen von Personen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, seien ein wichtiger Bestandteil eines glaubwürdigen Migrationssystems. Im Parlament hatte das von der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagene Gesetzesprojekt monatelang festgesteckt, weil sich EVP, Sozialdemokraten und Liberale nicht einigen konnten. Ein Grund war, dass die Sozialdemokraten dem Konzept der „Return Hubs“ in der vorliegenden Form nicht zustimmen wollten. Eigentlich arbeiten die drei Parteifamilien in einer Art informeller Koalition zusammen. Sie haben eine knappe Mehrheit im Parlament, die die Zusammenarbeit mit Rechtsaußen überflüssig machen sollte.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen hatte der französische Abgeordnete François-Xavier Bellamy den Vorschlag vorgelegt, der vom rechten Flügel unterstützt wurde. In dem Zusammenhang tauschten sich nach dpa-Informationen ein Mitarbeiter der EVP-Fraktion sowie eine Mitarbeiterin von Bellamy in einer WhatsApp-Gruppe mit den Rechtsfraktionen darüber aus.
Der ostbelgische EU-Abgeordneter Pascal Arimont stimmt „ganz bewusst“ dagegen
Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP/EVP) hat gegen die Position des Parlaments für die Verhandlungen zur so genannten „Rückführungsverordnung“ gestimmt, wie er auf GrenzEcho-Nachfrage bestätigt.

„Aufgrund der im Vorfeld geführten Diskussionen um eine Zusammenarbeit von gewissen Kollegen meiner Fraktion mit Vertretern rechtsextremer Fraktionen habe ich ganz bewusst gegen diesen Text gestimmt. Es geht mir darum, ein klares Zeichen zu setzen. Mehrheiten nur durch und mit den extremen Rechten sind und bleiben für mich vollkommen inakzeptabel. Die rechtsextremen Parteien haben das Ziel, die EU aufzulösen und nationalistische Mauern hochzuziehen. Dem stelle ich mich vehement entgegen. Man muss sich unser Land Belgien in der heutigen Zeit der mächtigen Blöcke und der eskalierenden geopolitischen Krisen nur mal ohne die EU, den Binnenmarkt oder den Euro vorstellen. Daher ist und bleibt eine Zusammenarbeit mit Parteien wie der AfD für mich ausgeschlossen. Die Lösungen für die Probleme unserer Zeit müssen in der Mitte gefunden werden – auch beim Thema Migration. Diese Position habe ich vorher transparent und offen in verschiedenen fraktionsinternen Versammlungen und auch in der gestrigen Fraktionssitzung ganz klar zur Sprache gebracht. Zusätzlich habe ich schriftlich Protest bei unserem Fraktionsvorsitzenden eingelegt. Wichtig bleibt, dass alle Fraktionen der Mitte aufgefordert sind, konstruktiv nach Kompromissen zu suchen. Blockadehaltungen in der Mitte des Parlaments können wir uns in der heutigen Zeit nicht mehr leisten. Genau das macht die extremen Parteien stark, da ungelöste Probleme ihr Nährboden sind", verdeutlicht Arimont.
Zusätzlich führt Arimont inhaltliche Gründe für seine Ablehnung an: „Die sogenannten Rückführungszentren, die sich außerhalb der EU befinden sollen, schließen unter anderem die Inhaftierung von Kindern mit ihren Familien nicht aus. Es ist richtig, konsequent für Rückführungen zu sorgen, wenn Asylanträge abgelehnt wurden. Allerdings muss es uns in der EU daran gelegen sein, bei diesen Verfahren auch weiterhin die allen Menschen zustehenden Rechte zu garantieren“. (red/dpa/nico)

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