Arbeitsrechtsreform nimmt erste Hürde im Parlament

<p>Die geplante Reform des Arbeitsrechts betrifft unter anderem Nachtarbeit.</p>
Die geplante Reform des Arbeitsrechts betrifft unter anderem Nachtarbeit. | Illustrationsbild: picture alliance / dpa

Der umfangreiche Entwurf soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und dazu beitragen, die Beschäftigungsquote bis 2029 auf 80 Prozent zu erhöhen. Vorgesehen sind unter anderem eine Lockerung der Regeln für Nachtarbeit, eine Senkung der Mindestarbeitszeit pro Woche sowie vereinfachte Verfahren bei Arbeitsregelungen und Überstunden. Zudem soll die maximale Kündigungsfrist auf 52 Wochen begrenzt werden.

Die Reform soll am 1. Juni in Kraft treten. Eine ursprünglich geplante Umsetzung zum 1. April wurde nach längeren Beratungen innerhalb der Regierung verschoben.

Arbeitsminister David Clarinval (MR) betonte, die Regierung habe die Maßnahmen nicht leichtfertig beschlossen. So seien etwa beim Wegfall von Nachtzuschlägen zwischen 20 und 23 Uhr Einschränkungen vorgesehen, die nur bestimmte Branchen betreffen. Auch bei freiwilligen Überstunden gebe es keinen Zwang, so der Minister.

Die Opposition äußerte hingegen deutliche Kritik. Vertreter von PS und PTB warnten vor möglichen Missbräuchen und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Die Reform könne dazu führen, dass Arbeitnehmer wieder unter Bedingungen arbeiten müssten, die als überholt gelten. (belga/rt)

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