Trotz Recht auf Abschalten: Viele Beschäftigte bleiben erreichbar

<p>Viele Beschäftigte werden weiterhin auch nach Feierabend kontaktiert – trotz gesetzlichem Recht auf Abschalten.</p>
Viele Beschäftigte werden weiterhin auch nach Feierabend kontaktiert – trotz gesetzlichem Recht auf Abschalten. | Illustrationsbild: picture alliance / dpa-tmn

Von den Betroffenen geben mehr als zwei Drittel an, sich verpflichtet zu fühlen, schnell zu reagieren. Besonders ausgeprägt ist dieser Druck bei Beschäftigten unter 35 Jahren. Ein Großteil der Befragten ist zudem der Ansicht, dass viele Anfragen auch bis zum nächsten Arbeitstag hätten warten können.

Die Kontaktaufnahme erfolgt vor allem telefonisch sowie über Kurznachrichten oder Messenger-Dienste. Auch E-Mails und interne Chatprogramme spielen eine Rolle. Mehr als ein Drittel der Befragten wird zumindest gelegentlich am Abend oder am Wochenende kontaktiert.

Zugleich verfügen nur rund vier von zehn Beschäftigten über klare betriebliche Regelungen zur Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten.

Fachleute betonen, dass das Recht auf Abschalten nicht bedeutet, dass außerhalb der Arbeitszeit keine Nachrichten mehr eingehen dürfen. Entscheidend sei vielmehr, dass Beschäftigte keine Nachteile erleiden, wenn sie nicht darauf reagieren.

Insgesamt wird die Regelung von einer großen Mehrheit positiv bewertet. Knapp die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie zur Verringerung des beruflichen Stresses beigetragen habe.

Seit April 2023 sind Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, außerhalb ihrer Arbeitszeit auf Anrufe, Nachrichten oder E-Mails zu reagieren – außer in Ausnahmefällen. (belga/rt)

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