Ursache war eine fehlerhafte Angabe des Katastereinkommens. Der Betroffene hatte bereits 2016 eine Wohnung verkauft, was bei der Erstellung seiner Steuererklärung jedoch nicht berücksichtigt wurde. In der Folge wurde ein zu hoher Steuerbetrag angesetzt.
Erst im Jahr 2022 bemerkte der Bürger den Fehler und legte Einspruch gegen die Steuerbescheide für die Jahre 2018 bis 2021 ein. Die Steuerverwaltung korrigierte jedoch lediglich das zuletzt betroffene Jahr und verwies darauf, dass die Frist für frühere Einsprüche abgelaufen sei.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Richter betonte, dass Bürger in hohem Maße auf die von der Verwaltung bereitgestellten Daten vertrauen. Fehlerhafte Angaben würden daher häufig unbemerkt übernommen.
Ein Sprecher des föderalen Finanzministeriums erklärte, man arbeite kontinuierlich daran, die vorausgefüllten Steuerdaten zu verbessern. Zugleich werde jedoch regelmäßig darauf hingewiesen, dass es sich dabei lediglich um Vorschläge handle, die überprüft werden sollten. (belga/rt)

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