Renommierter Mediziner Wim Distelmans fordert Reform der Sterbehilfe-Regeln in Belgien

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Wim Distelmans ist in Belgien bestens bekannt. | Foto: Photo News

Anlass sind die aktuellen Zahlen zur Sterbehilfe in Belgien für das Jahr 2025. Demnach bleibt die Zahl der Menschen, die frühzeitig einen Antrag wegen drohender kognitiver Erkrankungen wie Demenz stellen, relativ gering. Insgesamt 77 Personen beantragten im vergangenen Jahr Sterbehilfe in diesem Zusammenhang.

Der Grund dafür liegt laut Distelmans auf der Hand: „Das geschieht selten, weil Betroffene dann womöglich mehrere Monate bewusstes Leben aufgeben müssen“, erklärt der Professor für Palliativmedizin. Denn sobald eine Demenz ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, ist ein Antrag rechtlich nicht mehr möglich.

Aktuell erlaubt das Gesetz Sterbehilfe bei Entscheidungsunfähigkeit nur in sehr engen Grenzen – nämlich dann, wenn ein Patient sich in einem irreversiblen Koma befindet und zuvor eine entsprechende Patientenverfügung verfasst hat. Im Jahr 2025 betraf das lediglich sechs Fälle.

Für Distelmans greift diese Regelung zu kurz. Er plädiert dafür, sie auf alle Formen der Entscheidungsunfähigkeit auszuweiten – etwa auch bei schweren Hirnblutungen oder Tumorerkrankungen. Im Zentrum stehe dabei die individuelle Entscheidungsfreiheit. „Ich verstehe den politischen Stillstand nicht“, sagt er. „Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu erstellen, und kein Arzt ist gezwungen, sie umzusetzen. Es geht um die Wahlfreiheit.“ (belga/calü)

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