Davignon wird vorgeworfen, an der rechtswidrigen Inhaftierung und Überstellung von Gefangenen beteiligt gewesen zu sein sowie deren Recht auf ein faires Verfahren verletzt und unmenschliche sowie erniedrigende Behandlung begünstigt zu haben. Die direkte Beteiligung an der eigentlichen Ermordung Lumumbas konnte nach Einschätzung der Kammer jedoch nicht hinreichend belegt werden; der Zusammenhang sei „zu vage und ungreifbar“, erklärte der Anwalt der Lumumba-Familie, Christophe Marchand.
Neben Lumumba umfasst das Verfahren auch dessen Mitstreiter Maurice Mpolo und Joseph Okito, die gemeinsam mit ihm am 17. Januar 1961 erschossen wurden. Beide wurden nun offiziell in das Dossier aufgenommen.
Die juristische Auseinandersetzung geht auf eine Anzeige der Familie Lumumba aus dem Jahr 2011 zurück, in der insgesamt zehn Belgier beschuldigt wurden. Viele der damals genannten Personen sind inzwischen verstorben. Davignon gilt als letzter noch lebender mutmaßlich Beteiligter. Erst 2025 nahm die föderale Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf.
Die Familie Lumumba bezeichnete die Entscheidung der Ratskammer als „Beginn einer Abrechnung, die die Geschichte längst verlangt“. Der Fall habe nicht nur für die Familie, sondern auch für den Kongo und andere ehemalige Kolonien große symbolische Bedeutung und werfe ein Schlaglicht auf die Verbrechen der Kolonialzeit.
Die Staatsanwaltschaft strebt eine rasche Hauptverhandlung an. Davignon kann gegen die Entscheidung jedoch noch Berufung einlegen. Eine Stellungnahme seinerseits lag zunächst nicht vor.
Lumumba war der erste demokratisch gewählte Premierminister des unabhängigen Kongo. Nach einem Militärputsch unter Joseph-Désiré Mobutu im Jahr 1960 wurde er festgenommen und an den sezessionistischen Provinzführer Moïse Tshombe überstellt. Wenige Stunden später wurden Lumumba, Mpolo und Okito erschossen. (gz)

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