Insgesamt wurden 138.619 Mandate registriert – ein Plus von 12,94 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auffällig ist jedoch die starke regionale Verteilung: Rund 90 Prozent der Vorsorgevollmachten stammen aus Flandern.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürger festlegen, wer ihre finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten übernehmen soll, wenn sie beispielsweise durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst dazu in der Lage sind. Sie bestimmen also im Voraus eine Vertrauensperson, die im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.
Zahl hat sich seit 2021 verdoppelt
Das Instrument wird in Belgien seit Jahren immer häufiger genutzt. Seit 2021 hat sich die Zahl der Vorsorgevollmachten mehr als verdoppelt: Damals wurden noch 68.585 Mandate gezählt.
Besonders stark verbreitet ist diese Form der Absicherung in Flandern. Dort wurden 2025 125.163 Vorsorgevollmachten registriert. Deutlich niedriger liegen die Zahlen in den anderen Landesteilen: 9.452 Mandate in der Wallonie (+10,3 Prozent gegenüber 2024) und 4.004 in Brüssel (+0,13 Prozent).
„In der Wallonie liegen wir in diesem Bereich im Vergleich zu unseren flämischen Nachbarn klar zurück“, bestätigt Sylvain Bavier, Sprecher von notaire.be. Dennoch sieht er auch positive Entwicklungen: „In den vergangenen fünf Jahren beobachten wir insgesamt eine deutliche Zunahme: +49,40 Prozent in Brüssel und 83,39 Prozent in der Wallonie.“ Zwar liege dies noch unter dem landesweiten Wachstum von über 102 Prozent, doch auch in den beiden Regionen gehe die Entwicklung klar nach oben.
Vor allem ältere Menschen nutzen das Instrument
Nach Angaben der Notare entscheiden sich vor allem ältere Bürger für eine Vorsorgevollmacht. In der Wallonie waren im vergangenen Jahr 72,4 Prozent der Unterzeichner über 70 Jahre alt. In Brüssel lag der Anteil bei 66,1 Prozent, in Flandern bei 55,7 Prozent.
Der steigende Zuspruch hängt laut Notaren auch damit zusammen, dass die Bevölkerung immer besser über diese Möglichkeit informiert ist.
Wer keine Vorsorgevollmacht hinterlegt hat, riskiert im Ernstfall eine andere Lösung: Dann muss ein Verwalter durch den Friedensrichter ernannt werden, der die Angelegenheiten der betroffenen Person regelt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürger dagegen selbst bestimmen, wer ihr Vermögen verwaltet oder persönliche Entscheidungen trifft – ein Grund, warum dieses Instrument in Belgien zunehmend an Bedeutung gewinnt. (belga/calü)

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