Schulpflicht und Nebenjob: Kontroverse um neue Bestimmungen

<p>Schulpflicht und Nebenjob: Kontroverse um neue Bestimmungen</p>
Illustrationsbild: picture alliance/dpa

Seit Dezember vergangenen Jahres können Jugendliche im Alter von 15 Jahren nach der Schule bis zu zwei Stunden pro Tag und maximal zwölf Stunden pro Woche arbeiten. Während der Schulferien von mindestens einer Woche sind bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche vorgesehen.

Zu den zulässigen Tätigkeiten zählen etwa Garderobenaufsicht, das Verpacken kleiner Pakete, das Auffüllen von Regalen oder Assistenz im Einzelhandel.

Risiken für schulischen Erfolg und Gleichstellung

In seiner Stellungnahme sieht der Rat Risiken für den schulischen Erfolg und die Lebensqualität der Jugendlichen. Zudem bestehe die Gefahr geschlechtsspezifischer Diskriminierung.

Bereits die Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates sowie der Nationale Arbeitsrat hatten zuvor Bedenken gegen die Regelung geäußert, erinnert das Gremium.

Angesichts weiterhin verbreiteter Rollenstereotype sei nicht auszuschließen, dass bestimmte Tätigkeiten – etwa im Verkauf oder an der Garderobe – bevorzugt Mädchen angeboten würden.

Der Rat empfiehlt daher, den Vorentwurf nicht anzunehmen. (belga/rt)

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