Neuer Sozialstatus für Sexarbeiter: Arbeitsverträge bleiben Ausnahme

<p>Mehr als ein Jahr nach der Einführung des neuen Gesetzes profitieren bislang nur „einige Dutzend“ Sexarbeiterinnen vom offiziellen Arbeitnehmerstatus.</p>
Mehr als ein Jahr nach der Einführung des neuen Gesetzes profitieren bislang nur „einige Dutzend“ Sexarbeiterinnen vom offiziellen Arbeitnehmerstatus. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa

 

Nach Angaben, die der Nachrichtenagentur Belga vorliegen, wurden bislang lediglich „einige Dutzend Personen“ von schätzungsweise rund 20.000 im Sektor tätigen Menschen unter einem regulären Arbeitsvertrag beschäftigt.

Bereits 2022 hatte Belgien die Prostitution entkriminalisiert. Zwei Jahre später folgte das Gesetz, das die legale Anstellung von Sexarbeitern ermöglicht – bei gleichzeitigem Fortbestand des Verbots klassischer Zuhälterei. Ziel der Reform ist es, den überwiegend weiblichen Beschäftigten einen klaren rechtlichen Rahmen zu geben und ihnen soziale Rechte wie Rentenansprüche, bezahlten Urlaub, Kranken- und Sozialversicherung zu sichern.

Seit dem 1. Dezember 2024 gilt das Gesetz offiziell. Allerdings greift es nur für Sexarbeiter, die bei einem staatlich anerkannten Arbeitgeber beschäftigt sind. „Ohne diese vorherige Anerkennung setzt sich der Arbeitgeber der Strafverfolgung wegen Zuhälterei aus. Die Anerkennung ist an strenge Bedingungen geknüpft, um jeglichen Missbrauch zu verhindern“, erinnerte das Kabinett des föderalen Arbeitsministers David Clarinval (MR).

Bislang wurden fünf entsprechende Zulassungen erteilt, sieben weitere Anträge befinden sich in Prüfung. Gemessen an der Größe des Sektors bleibt der neue Arbeitnehmerstatus damit vorerst die Ausnahme.

„Das Gesetz ist der Beginn des Kampfes. Jetzt muss es Wirkung vor Ort entfalten.“

„Es entwickelt sich sehr langsam. Das ist ein Phänomen, das Zeit braucht, weil es in diesem Milieu eine starke Trägheit gibt“, erklärte Quentin Deltour, Koordinator der Organisation Espace P. „Es wird viel Überzeugungsarbeit nötig sein, um die Mentalitäten zu verändern, denn dieses neue System stößt noch auf großes Misstrauen.“ Zudem arbeiteten viele Betroffene weiterhin als Selbstständige und sähen im Angestelltenverhältnis nicht automatisch einen Vorteil. Auch die Interessenvertretungen betonen, dass das Gesetz kein Endpunkt sei. „Das Gesetz ist der Beginn des Kampfes. Jetzt muss es Wirkung vor Ort entfalten. Dafür ist es notwendig, den Betroffenen die Vorteile des Gesetzes und die Pflichten der Arbeitgeber bekannt zu machen. Die Hindernisse zwischen den Menschen und ihren Rechten müssen beseitigt werden“, fordert Daan Bauwens, Direktor von Utsopi, der belgischen Union der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Gleichzeitig beklagt er eine „fehlende Nachverfolgung“ seitens der Behörden.

Für die Organisationen vor Ort markiert die Reform vielmehr einen Paradigmenwechsel. „Entscheidend wird sein, was danach kommt. Die Politik hat beschlossen, Prostitution als vollwertigen Beruf zu betrachten – nun muss sie überzeugt werden, auch die Rechte der Arbeitnehmer zu verteidigen. Auch die Gewerkschaften müssen ihren Teil beitragen, indem sie diesen Beruf aufgreifen und bei Arbeitgebern und Barbetreibern dafür werben, den legalen Weg zu gehen. Generell müssen wir nun die mit dieser Tätigkeit verbundenen Rechte weiterentwickeln und umsetzen“, betonte Deltour.

Eine umfassende Evaluierung des Gesetzes ist für Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 vorgesehen – zwei Jahre nach Inkrafttreten. „Diese Evaluierung wird es gegebenenfalls ermöglichen, den rechtlichen Rahmen anzupassen, um die volle Wirksamkeit des Systems und den Schutz der betroffenen Arbeitnehmer zu gewährleisten“, so das Kabinett Clarinval. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch, ob künftig stärkere Kontrollen oder gar Sanktionen gegen Arbeitgeber notwendig sein könnten. „Früher wurde jede Form der Beschäftigung von Sexarbeitern als Ausbeutung und damit als Zuhälterei oder sogar Menschenhandel betrachtet“, erklärte Deltour. „Indem man den Sexarbeitern Rechte einräumt, kehren wir zu einer Form der Regulierung zurück. Doch das muss weitergehen und der Beginn einer ‚Normalisierung‘ der Beschäftigung von Sexarbeitern sein.“ Eine solche Normalisierung könne dazu beitragen, einvernehmliche Sexarbeit als reguläre Erwerbstätigkeit mit klaren Rechten zu verankern – und zugleich Ressourcen freizusetzen, um entschlossener gegen Menschenhandel und nicht einvernehmliche Ausbeutung vorzugehen.

Zentraler Bestandteil der Reform ist die ausdrückliche Betonung der Einwilligung. Laut Gesetz kann ein Sexarbeiter „einer sexuellen Handlung zustimmen oder nicht zustimmen, unabhängig von zuvor mit dem Kunden oder Arbeitgeber vereinbarten Modalitäten“. Damit ist ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Kunde abgelehnt, bestimmte Handlungen verweigert oder die Tätigkeit jederzeit unterbrochen werden kann. Auch eigene Bedingungen dürfen gestellt werden.

Parallel dazu wurde auch das Sexualstrafrecht reformiert. „Alles, was im Bereich sexueller Beziehungen nicht auf Einwilligung beruht, ist nun Vergewaltigung“, betonte Quentin Deltour. Erst kürzlich verurteilte ein belgisches Gericht einen Mann wegen Vergewaltigung, nachdem er einer Prostituierten gefälschte Zahlungsnachweise vorgelegt hatte – was rechtlich als fehlende Einwilligung gewertet wurde.

Ob sich der neue Sozialstatus in der Breite durchsetzen wird, hängt nun davon ab, ob es gelingt, Vertrauen aufzubauen, Informationslücken zu schließen und Arbeitgeber wie Beschäftigte von den Vorteilen des gesetzlichen Rahmens zu überzeugen. (belga/nico)

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