Der Fall kam 2022 durch eine Routinekontrolle der föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (Fasnk/Afsca) ans Licht. Dabei stellten Kontrolleure fest, dass deutlich mehr Kälber geboren wurden, als vom zuständigen Tierarzt Kaiserschnitte abgerechnet worden waren. Weitere Ermittlungen bestätigten den Verdacht: Der Landwirt führte die Eingriffe selbst durch – obwohl dies gesetzlich ausschließlich Tierärzten erlaubt ist.
Der Angeklagte räumte ein, jährlich rund 100 von 200 Geburten selbst begleitet zu haben. Er begründete dies mit Tierärztemangel.
Laut Staatsanwaltschaft sparte er so über 63.000 Euro und verschaffte sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Gefordert wird eine Geldstrafe von 32.000 Euro. Die Verteidigung plädiert auf Bewährung. (red/arco)

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