Rechtliche Grauzone bei Akupunktur sorgt für Kritik von Ärzten

<p>Rechtliche Grauzone bei Akupunktur sorgt für Kritik von Ärzten</p>
Illustrationsbild: picture alliance / dpa-tmn

Ende November 2025 wurde das Gesetz vom 29. April 1999 über alternative Heilmethoden aufgehoben. Die sogenannte „Colla-Gesetzgebung“, benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister Marcel Colla, regelte bislang die Ausübung von Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur und Chiropraktik.

Nach Angaben der ABMA wurde seither kein neuer spezifischer Rechtsrahmen geschaffen. Schätzungsweise zwei Prozent der belgischen Bevölkerung greifen zur Linderung chronischer Schmerzen oder von Migräne auf Akupunktur zurück. Da dabei Nadeln durch die Haut in Muskeln und tieferes Gewebe eingeführt werden, handelt es sich jedoch um einen invasiven Eingriff.

Die Vereinigung warnt, dass derzeit grundsätzlich auch Personen ohne anerkannte medizinische oder paramedizinische Ausbildung Akupunktur anbieten könnten. Daraus ergäben sich aus ihrer Sicht zwei zentrale Risiken: Zum einen körperliche Gefahren wie Infektionen, Organverletzungen oder ein Pneumothorax bei mangelnden anatomischen Kenntnissen. Zum anderen bestehe das Risiko von Fehldiagnosen, wenn ernsthafte Erkrankungen wie Krebs oder Infektionen nicht erkannt würden.

Die Forderung nach einer neuen Regelung sei ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen motiviert, betont die ABMA. Sie verlangt Mindeststandards für Ausbildung und Qualifikation in Anatomie, Physiologie und Diagnostik, wie sie auch von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen werden.

„Das Problem liegt nicht in der Akupunktur selbst, die bei vielen Schmerzen wirksam sein kann, sondern darin, dass derzeit invasive Eingriffe ohne ausreichende Kontrolle möglich sind“, erklärt ABMA-Präsident Olivier Cuignet. Patienten sollten deshalb besonders aufmerksam sein. Eine sichere Akupunktur setze grundlegende medizinische Kenntnisse voraus. (belga/rt)

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