Auslageverbot zeigt Wirkung – aber Zahl der Verstöße steigt wieder

<p>Seit dem Auslageverbot dürfen Tabakprodukte in Verkaufsstellen nicht mehr sichtbar präsentiert werden – bei Kontrollen wird jedoch weiterhin häufig ein Verstoß festgestellt.</p>
Seit dem Auslageverbot dürfen Tabakprodukte in Verkaufsstellen nicht mehr sichtbar präsentiert werden – bei Kontrollen wird jedoch weiterhin häufig ein Verstoß festgestellt. | Foto: Photo News

Insgesamt wurden im zweiten Halbjahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 rund 3.415 Kontrollen durchgeführt. In 510 Fällen (14,9 Prozent) wurden Verstöße festgestellt. Zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 hatte dieser Anteil noch bei 26 Prozent gelegen. Laut Van Hoof deutete dies zunächst auf eine Verbesserung hin. Im zweiten Halbjahr 2025 kehrte sich dieser Trend jedoch um: Bei 31 Prozent der Kontrollen wurde erneut eine Übertretung festgestellt. Als Hauptgrund gilt das seit April 2025 geltende Auslageverbot, das vorsieht, dass Tabakprodukte in Verkaufsstellen nicht mehr sichtbar ausgestellt werden dürfen.

Seit Juli 2024 wurden insgesamt 84 Protokolle erstellt. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen von mindestens 2.000 Euro für Verkäufer bis zu 80.000 Euro für Hersteller, Importeure oder Druckereien geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Van Hoof äußerte zudem die Sorge, dass das Verbot durch alternative Werbeformen umgangen werde, etwa durch auffällige Beschilderung in Geschäften, gesponserte Beiträge in sozialen Netzwerken oder Imagekampagnen. Sie spricht sich deshalb für strengere Regeln aus – etwa eine Beschränkung des Verkaufs auf Tabakläden oder Zeitungskioske. (belga/nc)

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