Die betroffenen Familien, die in der Hauptstadt auf der Straße leben, hatten die Föderalministerin wegen ihrer Asylpolitik angezeigt. Hintergrund ist die Entscheidung, seit dem vergangenen Sommer Asylsuchende nicht mehr aufzunehmen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz erhalten haben.
Die Anwälte der Familien argumentierten, diese Praxis komme einer strafbaren Handlung gleich – konkret einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ beziehungsweise zumindest einer unterlassenen Hilfeleistung gegenüber Menschen in Not.
Doch der Brüsseler Generalprokurator Frédéric Van Leeuw entschied, kein Strafverfahren einzuleiten. Zur Begründung verwies die Staatsanwaltschaft darauf, dass die strafrechtliche Verantwortung in Belgien strikt persönlich sei. In diesem Fall handle es sich jedoch um eine innerhalb der Föderalregierung abgestimmte Asylpolitik, die von den zuständigen Verwaltungsbehörden umgesetzt werde.
Damit bleibt die politische Kontroverse um die Unterbringung von Asylsuchenden zwar bestehen – strafrechtliche Konsequenzen für die Ministerin wird es jedoch nicht geben. (belga/calü)

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