Schwarzarbeiter-Ehepaar aus St.Vith erfuhr vor Gericht Milde

<p>Das Paar hatte „nebenbei“ geputzt, obwohl es Arbeitslosenunterstützung bzw. Invalidenrente erhielt.</p>
Das Paar hatte „nebenbei“ geputzt, obwohl es Arbeitslosenunterstützung bzw. Invalidenrente erhielt. | Illustrationsfoto: dpa

Der 42-Jährige, der Anfang November 2025 wegen des Betreibens einer Cannabisplantage in der eigenen Wohnung zu 120 Arbeitsstunden verurteilt worden war, und seine Ehefrau wurden zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

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